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Saudi-Araber und Amerikaner sehen sich mit Problemen konfrontiert, wenn sie versuchen, Urteile vor den Gerichten des jeweils anderen Landes zu vollstrecken, weil es keine internationalen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Geldurteilen aus dem Ausland gibt. Das Fehlen eines solchen Übereinkommens wirkt sich auf die Interessen der geschädigten Partei für Geschäftsleute und Privatpersonen aus beiden Ländern aus, und es wurden keine Untersuchungen gefunden, die sich mit einem Abkommen zwischen den beiden Ländern über ausländische Urteile befassen. Daher konzentriert sich…mehr

Produktbeschreibung
Saudi-Araber und Amerikaner sehen sich mit Problemen konfrontiert, wenn sie versuchen, Urteile vor den Gerichten des jeweils anderen Landes zu vollstrecken, weil es keine internationalen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Geldurteilen aus dem Ausland gibt. Das Fehlen eines solchen Übereinkommens wirkt sich auf die Interessen der geschädigten Partei für Geschäftsleute und Privatpersonen aus beiden Ländern aus, und es wurden keine Untersuchungen gefunden, die sich mit einem Abkommen zwischen den beiden Ländern über ausländische Urteile befassen. Daher konzentriert sich diese Dissertation auf die Herausforderungen, mit denen sich Parteien konfrontiert sehen, wenn sie ein Urteil entweder in Saudi-Arabien oder in den USA vollstrecken wollen. Darüber hinaus untersucht diese Studie die Möglichkeit, ein bilaterales Abkommen zwischen Saudi-Arabien und den USA über die Vollstreckung ausländischer Geldurteile zu schließen. Es ist wichtig, die Lücke in diesem Bereich zuschließen, da das Fehlen eines Abkommens zwischen Saudi-Arabien und den USA Hindernisse für die Erreichung einer Lösung darstellen kann.
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Autorenporträt
Ibrahim Aloraini ist Forscher im internationalen Recht. Er erwarb seinen Bachelor-Abschluss in islamischem Recht. Im Jahr 2013 erwarb er seinen ersten Master in Rechtspolitik mit Schwerpunkt Recht. 2018 erwarb er einen weiteren Master in Rechtswissenschaften (LLM) an der Maurer School of Law der Indiana University. Außerdem besitzt er einen S.J.D. von derselben Schule.