Während die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft in Deutschland anhand einer Reihe von abstrakten Kriterien bestimmt wird, hat sich in Großbritannien ein gänzlich anderes System entwickelt. Möchte eine britische Gewerkschaft Tarifverhandlungen mit einem Arbeitgeber führen, muss sie von ihm als Verhandlungspartner akzeptiert werden. Diese Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers gegenüber einer Gewerkschaft wird in Großbritannien als «recognition» bezeichnet. Mangels eines vergleichbaren Instituts im deutschen Recht kann der britische Schlüsselbegriff der «recognition» noch am ehesten mit dem deutschen Wort «Anerkennung» übersetzt werden. Die Autorin untersucht das britische Anerkennungssystem und die darin maßgebliche Rechtsfigur der Anerkennung in all ihren Ausgestaltungen.