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Patente fördern Innovationen und fungieren als Triebfeder für das wirtschaftliche Wachstum. Gleichwohl ist der europäische Binnenmarkt für den Bereich der Patente fragmentiert, weil derzeit allein die Mitgliedstaaten den Patentschutz verwirklichen. Durch eine überaus weitreichende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurden die Patente der Mitgliedstaaten nun auch noch auf der Durchsetzungsebene in die Staatsgrenzen der Mitgliedstaaten verwiesen. Diesen die Fragmentierung des Binnenmarkts noch verstärkenden Zustand kann selbst eine künftige Gemeinschaftspatentverordnung nicht mehr…mehr

Produktbeschreibung
Patente fördern Innovationen und fungieren als Triebfeder für das wirtschaftliche Wachstum. Gleichwohl ist der europäische Binnenmarkt für den Bereich der Patente fragmentiert, weil derzeit allein die Mitgliedstaaten den Patentschutz verwirklichen. Durch eine überaus weitreichende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurden die Patente der Mitgliedstaaten nun auch noch auf der Durchsetzungsebene in die Staatsgrenzen der Mitgliedstaaten verwiesen. Diesen die Fragmentierung des Binnenmarkts noch verstärkenden Zustand kann selbst eine künftige Gemeinschaftspatentverordnung nicht mehr beheben, weil die Gemeinschaftspatente die bereits erteilten Patente der Mitgliedstaaten unberührt lassen werden. Allein das Prinzip der Anerkennung kann nachhaltig abhelfen und den Binnenmarkt im Bereich des Patentschutzes bewerkstelligen, weil ein einheitliches und durchsetzbares Patent für den europäischen Binnenmarkt entsteht.
Autorenporträt
Die Autorin: Franziska Schmalenberg, Studium der Rechtswissenschaft und Postgraduiertenstudiengang «Master of Business Law and Economic Law» (LL.M.oec.) an der Universität Halle-Wittenberg; nebenbei studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht; anschließend zunächst Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Halle-Wittenberg, danach Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, nationales und internationales Zivilverfahrensrecht und Sportrecht der Universität Gießen.