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Das Problem der Anerkennung steht heute im Mittelpunkt unterschiedlicher Disziplinen: Philosophie, Theologie, Rechtswissenschaft, Anthropologie, Sozialpsychologie, Psychoanalyse. Dementsprechend unterschiedlich sind die methodischen Zugänge zu dieser Frage und ebenso die versuchten Antworten. Die Palette der Theorien, die zum Anerkennungsbegriff vertreten werden, reicht vom Erklärungsmuster des Sozialdarwinismus über psychologische Theorien der Voraussetzungen für Herausbildung des Selbstbewußtseins (oder Selbstvertrauens) von Individuen bis hin zu philosophischen Konzepten einer Anerkennung…mehr

Produktbeschreibung
Das Problem der Anerkennung steht heute im Mittelpunkt unterschiedlicher Disziplinen: Philosophie, Theologie, Rechtswissenschaft, Anthropologie, Sozialpsychologie, Psychoanalyse. Dementsprechend unterschiedlich sind die methodischen Zugänge zu dieser Frage und ebenso die versuchten Antworten. Die Palette der Theorien, die zum Anerkennungsbegriff vertreten werden, reicht vom Erklärungsmuster des Sozialdarwinismus über psychologische Theorien der Voraussetzungen für Herausbildung des Selbstbewußtseins (oder Selbstvertrauens) von Individuen bis hin zu philosophischen Konzepten einer Anerkennung als Grund für vernünftige Allgemeinheit des "Welthabens", ja zuletzt bis hin zu theologischen bzw. religionsphilosophischen Letztbegründungen gelingender zwischenmenschlicher Anerkennung in göttlicher (trinitarischer) Liebe, die menschlichem Lieben- und Anerkennenkönnen als Prämisse vorausgeht. Dabei reicht das Bedeutungsspektrum divergierender Anerkennungsmodelle von einem Konfliktmodell bis zu einem Harmoniemodell, je nachdem, ob Anerkennung begriffen wird als Domestizierung einer auf Leben und Tod gehenden Kampfessituation oder als ethische bzw. ethisch-religiöse Verwirklichung der wahren Bestimmung des Menschen. Methodisch wird Anerkennung thematisiert von der Sozialpsychologie und Psychoanalyse als Problem der Herausbildung des (empirischen) Selbstbewußtseins, des Gefühls des Geachtetseins, des Selbstvertrauens und der dafür notwendigen Bedingungen in den sozialen Verhältnissen. Die Rechtswissenschaft kann am Begriff der Menschenwürde des Art.1 GG ansetzen und Verbindungslinien ziehen zu Verhältnissen der Anerkennung, in denen die Rechtspersonen ihre rechtliche Freiheit verwirklichen können. Innerhalb der Philosophie finden sich zumindest drei weitere unterschiedliche Begriffe von Anerkennung(sstruktur): begründet durch prinzipientheoretische Erörterungen des Problems von Intersubjektivität, durch ethische Erörterung über die Achtung, Verantwortung und Verpflichtung gegenüber dem Anderen sowie durch utilitaristisch-pragmatische Erörterungen der verteilungsgerechten Regulierung von Glücksansprüchen in der Gesellschaft. Die Theologie schließlich fragt radikal nach dem letzten Grund der Anerkennung des Menschen als eines Individuums in dem Verhältnis zu Gott.

Diesen Dimensionen des Anerkennungsbegriffs widmete sich ein interdisziplinäres Symposium, das im Rahmen der Gesellschaft "System der Philosophie" im März 1998 in Wien stattfand. Die dabei gehaltenen neun Referate von ausgewiesenen Vertretern der Theologie, Philosophie, Rechtswissenschaft und Psychoanalyse werden in diesem Sammelband veröffentlicht.

Vorwort - Peter Reisinger: Sozialsystem und Anerkennung - Yasuhiro Kumamoto: Einheitliche Struktur der vertikalen und horizontalen Anerkennungen in Hegels Phänomenologie des Geistes - Wolfgang Schild: Anerkennung als Thema in Hegels "Grundlinien der Philosophie des Rechts" - Gerhard Luf: Überlegungen zur Theorie der Anerkennung in der gegenwärtigen Rechtsphilosophie - Michael Köhler: Unbedingte Affirmation, Anerkennung und Rechtsverhältnis - Edith Düsing: Modelle der Anerkennung und Identität des Selbst (Fichte, Mead, Erikson) - Rolf-Peter Warsitz: Anerkennung als Problem der Psychoanalyse - Adriaan T. Peperzak: Anerkennung im Werk von Emmanuel Levinas - Traugott Koch: Anerkennung - das Absolute? Oder: Religion und Recht - Die Autoren

Autorenporträt
Wolfgang Schild, geboren 1946 in Wien, ist Jurist und Rechtswissenschaftler, der seit 1977 an der Universität Bielefeld den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie inne hat. Von 1990 bis 1993 war er Mitglied der Gründungskommission der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist seither am dortigen Institut Lehrbeauftragter. Zudem lehrt er als Dozent an der Senioren-Universität Bad Meinberg.