Das Anerkennungsjahr oder auch Berufsanerkenungsjahr oder auch Berufspraktikum ist die berufspraktische Tätigkeit, die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in einigen Bundesländern nach dem Studium absolvieren müssen, um die staatliche Anerkennung in ihrem Berufsstand zu erlangen. Ein Student schließt ein Studium an einer Fachhochschule mit der Fachrichtung Soziale Arbeit in der Regel mit einem Bachelor ab. Die Berufsbezeichnung des Absolventen lautet dann Sozialarbeiter B.A. Um als Sozialarbeiter im öffentlichen Dienst arbeiten zu können, muss der Sozialarbeiter staatlich anerkannt werden. Die staatliche Anerkennung wird in einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen) direkt mit dem Abschluss des Studiums erreicht. Zusätzlich zu dem Bachelorzeugnis bekommt der Absolvent ein Zeugnis über den Erhalt der staatlichen Anerkennung ausgehändigt.