Der 6 des Bundesbodenschutzgesetzes und der 12 der Bundesbodenschutzverordnung regeln die materiellen Anforderungen beim Auf- und Einbringen von Materialien in und auf Böden, insbesondere im Garten- und Landschaftsbau und bei der Rekultivierung. Für andere Bereiche (Landwirtschaft) sieht 3 BBodSchG vor, dass Spezialregelungen konkurrierender Vorschriften Vorrang gegenüber den Regelungen des Bodenschutzrechtes haben. In vielen Bereichen haben bereits bestehende Festlegungen und Anforderungen Eingang in die Vorgaben der BBodSchV gefunden. Ein Beispiel ist die übereinstimmende Vorgehensweise in der BBodSchV und den Regelwerken der Länderarbeitsgemeinschaften Abfall (LAGA) und Bodenschutz (LABO) sowie des Länderausschusses Bergbau (LAB) bei der Festlegung von Obergrenzen für Schadstoffgehalte für das Auf- und Einbringen von Materialien gemäß den Vorsorgewerten (Anhang 2 BBodSchV). In dieser Veröffentlichung stellen verantwortliche Fachleute aus Verwaltung, Arbeitsgemeinschaften un d Forschungseinrichtungen relevante Konzepte und Regelwerke sowie ihre aktuellen Forschungsergebnisse vor.