Die Anghörigenbürgschaft, also eine Vereinbarung, bei der ein Familienmitglied des Schuldners die Haftung für dessen Verbindlichkeit übernimmt, ist grundsätzlich legitim und in der Praxis aufgrund des Naheverhältnisses sehr häufig. Genau in diesem Naheverhältnis zwischen Bürgen und Schuldner liegt jedoch auch die Problematik der Angehörigenbürgschaft, da Angehörige oftmals zum Abschluss von Interzessionsvereinbarungen gedrängt werden. Unter welchen Umständen verstößt nun eine Angehörigenbürgschaft gegen die guten Sitten im Sinne von
879 ABGB? Die Autorin beschäftigt sich mit der Entwicklung der österreichischen Rechtsprechung und Lehre zu dieser Frage, wobei sie sich besonders den aufgestellten Kriterien sittenwidriger Haftungsvereinbarungen widmet. Zudem folgt eine Auseinandersetzung mit dem Anwendungsbereich der Sittenwidrigkeitsrechtsprechung, insbesondere hinsichtlich des geschützten Personenkreises. Eine Gegenüberstellung des
879 ABGB mit dem 1997 in das Konsumentenschutzgesetz eingefügten
25 d zeigt die Unterschiede beider Normen bezüglich der formellen und materiellen Tatbestandsmerkmale auf. Das Buch richtet sich an Bankinstitute, Anwälte und Rechtswissenschaftler.
879 ABGB? Die Autorin beschäftigt sich mit der Entwicklung der österreichischen Rechtsprechung und Lehre zu dieser Frage, wobei sie sich besonders den aufgestellten Kriterien sittenwidriger Haftungsvereinbarungen widmet. Zudem folgt eine Auseinandersetzung mit dem Anwendungsbereich der Sittenwidrigkeitsrechtsprechung, insbesondere hinsichtlich des geschützten Personenkreises. Eine Gegenüberstellung des
879 ABGB mit dem 1997 in das Konsumentenschutzgesetz eingefügten
25 d zeigt die Unterschiede beider Normen bezüglich der formellen und materiellen Tatbestandsmerkmale auf. Das Buch richtet sich an Bankinstitute, Anwälte und Rechtswissenschaftler.