Mit dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) vom 28. Mai 1924 wurde das Versicherungsgesetz für Angestellte (VGfA) vom 20. Dezember 1911 neu gefasst. Damit war auch für die Angestellten eine Altersversorgung geschaffen worden, die es für die Arbeiter bereits seit Juni 1889 gab. Das Versicherungsgesetz für Angestellte (VGfA) vom 20. Dezember 1911 fußte auf einer Forderung des Sozialpolitikers Dr. Diederich Hahn (1859-1918) im Deutschen Reichstag, nun nach der Bismarck'schen Alters- und Invalidenversicherung von 1889 für die Arbeiterschaft auch die ständig an Zahl zunehmende Gruppe der Angestellten - man sprach damals von "Privatangestellten"- unter entsprechenden Versorgungsschutz zu stellen.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno