Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fachhochschule Schmalkalden), Veranstaltung: Studienschwerpunkt Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Bis zum September des Jahres 2007 wurden 21.608 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Im Jahr 2006 waren es insgesamt 30.357 und damit weniger als noch im Vorjahr. Seit 2005 ist bei den Unternehmensinsolvenzen ein rückläufiger Trend zu beobachten. Dieser Rückgang hat sich ebenso in den Jahren 2006 und 2007 fortgesetzt. Ungeachtet dessen ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen nach wie vor außerordentlich hoch. Der bis September 2007 auf die Schuldner entfallende Gesamtbetrag aller Insolvenzen wird dabei auf 23.343 Millionen Euro beziffert. Dies ist aus der Abb. 1 im Anhang ersichtlich.Häufig sind Insolvenzen durch ein fehlendes Controlling, Finanzierungslücken oder ein unzureichendes Debitorenmanagement bedingt. Aber auch ungenügende Transparenz und Kommunikation, Investitionsfehler oder falsche Produktplanung können Ursachen sein. Daneben können auch externe Faktoren, wie u. a. die schlechte Zahlungsmoral der Kunden oder die Gefahr einer Folgeinsolvenz, zu einer Krisensituation beitragen. Die Angst vor dem eigenen Versagen, Spott im Bekanntenkreis und die Hoffnung, es wird von alleine wieder bergauf gehen, hindern Unternehmer oft daran, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Dadurch ist jedoch meist jede Chance auf eine Sanierung vertan. Trotz sinkender Zahlen der Unternehmensinsolvenzen, ist es für Wirtschaftsjuristen unerlässlich, sich intensiv mit Fragen des Insolvenzrechts zu befassen. Diese Arbeit möchte daher einen kurzen, prägnanten Überblick über das in den 174 - 186 InsO geregelte Verfahren der Forderungsfeststellung geben.Nach der Klärung des Begriffes der Insolvenzforderung, werden die Erfordernisse an die Forderungsanmeldung aufgeführt. Im Anschluss daran werden wesentliche Punkte der Forderungsprüfung und -feststellung erläutert. Letztlich wird auf den Feststellungsprozess eingegangen, bevor die Arbeit mit einem kurzen Fazit schließt. Eine genaue Erläuterung des Begriffes der Insolvenzforderung ist in der InsO nicht zu finden. Jedoch lässt seine Bedeutung aus 38 InsO, welcher sich mit dem Begriff des Insolvenzgläubigers befasst, ableiten. Der Insolvenzgläubiger hat das Recht, am Anmelde-, Prüfungs- und Verteilungsverfahren teilzunehmen, um seine Forderungen gegen den Schuldner beizutreiben. Jedoch muss sein Anspruch dazu die drei Voraussetzungen des 38 InsO erfüllen.
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