Anna Dürrin ( in Crailsheim) wurde 1594 zur Zeit der Hexenverfolgungen in einem Hexenprozess angeklagt. Anna Dürrin war im Zusammenhang mit anderen Hexenprozessen in Crailsheim im November 1594 verhaftet und mehrmals gütlich und peinlich verhört worden. Trotz der Folter legte sie kein Geständnis ab. Dennoch wurde sie weiterhin gefangen gehalten. In dieser Situation wandte sich ihr Mann, Peter Dürr, von Beruf Karrenmann, im Januar 1595 mit einer Bittschrift an die Obrigkeit in Ansbach. Er schildert, dass er in den sechsundzwanzig Jahren ihres gemeinsamen Lebens nichts Verdächtiges an ihr bemerkt habe.
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