Bewertungsportale gehören heutzutage zu den bedeutendsten Meinungsbildnern. Neben Produkten und Warenleistungen werden zunehmend auch Lehrer, Professoren, Anwälte und Ärzte hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit im Internet bewertet. Diese Arbeit zeigt die kollidierenden Interessen der bewerteten Ärzte sowie die der Bewertenden, der Portalbetreiber und der Öffentlichkeit auf. Es wird erläutert, welche Gegebenheiten den Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verstärken und durch welche Maßnahmen das Spannungsfeld abgebaut werden kann. Zudem wird geklärt, ob neben den herkömmlichen Ansprüchen auch ein Auskunftsanspruch gegen den Portalbetreiber geltend gemacht werden kann. Diesbezüglich hat der BGH im Juli 2014 ein Machtwort gesprochen.
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