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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.Einleitung2.Die Problematik der Doppelbesteuerung3.Fiktive Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei der Hinzurechnungsbesteuerung3.1.Anrechnung fiktiver Quellensteuern3.2.Methoden zur Anrechnung fiktiver Quellensteuern3.2.1.Tax sparing credit3.2.2.Tax matching credit3.3.Milderung der Hinzurechnungsbesteuerung durch Anrechnung ausländischer Quellensteuern3.3.1.DBA Fall…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.Einleitung2.Die Problematik der Doppelbesteuerung3.Fiktive Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei der Hinzurechnungsbesteuerung3.1.Anrechnung fiktiver Quellensteuern3.2.Methoden zur Anrechnung fiktiver Quellensteuern3.2.1.Tax sparing credit3.2.2.Tax matching credit3.3.Milderung der Hinzurechnungsbesteuerung durch Anrechnung ausländischer Quellensteuern3.3.1.DBA Fall (Irland)3.3.2.Nicht-DBA Fall (Brasilien)3.3.3.Einfluss der fiktiven ausländischen Quellensteuer auf die Hinzurechnungsbesteuerung3.4.Hinzurechnungsbesteuerung (§§7-14 AStG)3.4.1.Überblick3.4.2.Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung 3.4.2.1. Persönliche Tatbestandsvoraussetzungen3.4.2.2. Sachliche Tatbestandsvoraussetzungen3.4.3.Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung3.4.3.1. Allgemeines3.4.3.2. Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages3.4.3.2.1.Ermittlung der Zwischeneinkünfte3.4.3.2.2.Steuerabzug3.4.3.2.3.Verlustabzug3.4.3.2.4.Veräußerungsgewinne3.4.4.Steueranrechnung3.4.5.Nachgeschaltete Zwischengesellschaft4.ResümeeEinleitungDie Hinzurechnungsbesteuerung, geregelt in den §§ 7 - 14 AStG, gehört zum wichtigsten und umfangreichsten Teil des AStG und soll die Abschirmwirkung der ausländi-schen juristischen Person beseitigen, welche darin liegt, dass durch die Zwischenschal-tung ausländischer Gesellschaften dem inländischen Fiskus besteuerungsfähige Gewinne entzogen werden. Gem. § 7 Abs. 1 AStG sind die Einkünfte dieser Zwischengesellschaft dem inländischen unbeschränkt Steuerpflichtigen zuzurechnen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung erfüllt sind. Die Besteuerung wird letztendlich so vorgenommen, als ob die ausländische Zwischengesellschaft die erzielten Gewinne an den inländischen Anteilseigner ausgeschüttet hätte. Die Hinzurech-nungsbesteuerung basiert daher auf einer Ausschüttungsfiktion.Nach § 3 Nr. 41 lit. a) EStG werden die Gewinnausschüttungen der ausländischen Gesellschaft nach vorangegangener Hinzurechnung grds. freigestellt. Dadurch soll eine Doppelbesteuerung bei der tatsächlichen Ausschüttung der Zwischengesellschaft vermieden werden. Gem. § 12 AStG kann der Steuerpflichtige eine Anrechnung der ausländischen Steuern auf seine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer beantragen, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. In diesem Fall muss der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuern aufgestockt werden......