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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Marl früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung1.1 ProblemstellungAufgrund zunehmender Internationalisierung der Wirtschaft und dem damit einher gehendenAnstieg grenzüberschreitender Mobilität der Menschen, gewinnt das internationaleSteuerrecht stetig an Bedeutung. Bei ausländischen Einkünften von unbeschränktSteuerpflichtigen sieht das deutsche Steuerrecht vor, diese grundsätzlich imInland zu besteuern. In…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Marl früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung1.1 ProblemstellungAufgrund zunehmender Internationalisierung der Wirtschaft und dem damit einher gehendenAnstieg grenzüberschreitender Mobilität der Menschen, gewinnt das internationaleSteuerrecht stetig an Bedeutung. Bei ausländischen Einkünften von unbeschränktSteuerpflichtigen sieht das deutsche Steuerrecht vor, diese grundsätzlich imInland zu besteuern. In der Regel erhebt aber der auch als Quellenstaat bezeichneteStaat, aus welchem die Einkünfte stammen, auf diese Einkünfte ebenfalls einen Besteuerungsanspruch.Daraus resultiert, dass die Einkünfte einer Person von zwei verschiedenenStaaten besteuert werden. Somit entsteht eine Doppelbesteuerung, dieweder für den Steuerpflichtigen noch für die jeweiligen Staaten erstrebenswert ist.Eine solche Doppelbesteuerung kann in zweierlei Fällen auftreten. Eine mögliche Ursachekann sein, dass die steuerpflichtige Person in mehreren Staaten unbeschränktsteuerpflichtig ist und jeder dieser Staaten Anspruch auf die Besteuerung der Welteinkünfteerhebt. Der andere Grund kann darin liegen, dass die Person lediglich in einemStaat unbeschränkt steuerpflichtig ist, allerdings in einem anderen Staat Einkünfte erzielt,welche dort der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.Gegenwärtig sieht das deutsche Einkommensteuergesetz nicht vor, ausländische Einkünftevon der Besteuerung freizustellen. Generell besteht jedoch die Möglichkeit, eineDoppelbesteuerung zum einen auf bilateraler Ebene durch Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommenszu vermeiden. Dabei wird die Doppelbesteuerung durch denAbschluss internationaler Verträge zwischen einzelnen Staaten verhindert, indem dieVertragspartner durch Verteilungs- bzw. Verzichtsnormen Regelungen treffen, wie dieBesteuerung durchzuführen ist, wenn sich die Steueransprüche der beteiligten Staatenüberschneiden. Zum anderen kann sie durch unilaterale Maßnahmen, die in Deutschlandin
34c EStG geregelt sind, ermäßigt werden. Diese Vorschrift regelt die Steuerermäßigung,wenn ein unbeschränkt Steuerpflichtiger mit ausländischen Einkünftender DB unterliegt und mit dem Staat, aus welchem die ausländischen Einkünfte stammen,kein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung besteht.