Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Technische Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge eines engeren Zusammenrückens der Länder im heutigen europäischen Subkontinent wird gerne die Gestalt Karls des Großen als Vater eines einigen Europas beschworen. Sein Frankenreich bildete dabei nicht nur die Keimzelle des mittelalterlichen Universalkaisertums und der modernen Staaten Deutschland und Frankreich, sondern wird auch gerne als Ursprung einer zukunftsweisenden europäischen Staatlichkeit herangezogen. Nicht nur die geographische Ausdehnung des Frankenreiches und seine Einheit im römisch-katholischen Christentum sollen dies dokumentieren, sondern auch das Zusammenleben verschiedener germanischer und romanischer Völker innerhalb seiner Grenzen.Ob dieser Vergleich des frühen Mittelalters mit den heutigen Zuständen zulässig ist, ist zu hinterfragen. Bereits der Begriff der Staatlichkeit wäre hierbei problematisch. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist daher darzustellen, welche Elemente des Frankenreiches diesem Begriff zuzuordnen sind und wie anhaltend diese waren. Grundsätzlich finden wir hier den Gegensatz von zentraler und persönlicher Herrschaftsgestaltung durch eine machttragende Familie mit vielen auseinanderstrebenden Kräften sowie eines gottgegebenen Königtums mit historisch vorgegebenen Mitspracherechten bestimmter Volksteile.Den Beginn macht eine Erörterung des fränkischen Königshofes, des Palatiums, als Kristallisationspunkt der königlichen Herrschaft. Im zweiten Abschnitt erfolgt eine Darstellung der Grafschaften, der wesentlichen Verwaltungsstrukturen des Karolingerreiches in ihrem Zusammenwirken sowie ihrem Gegensatz zum König. Das dritte Kapitel ist den Königsboten gewidmet, einer zeitgenössischen Einrichtung zur Kontrolle der gräflichen Verwaltung. Der vierte Abschnitt dann gilt dem Teil des fränkischen Volkes, das, wenn auch sehr begrenzten, Anteil an der Machtausübung besaß. So hatten zumindest die Wehrpflichtigen auf den Volks- oder Reichversammlungen die Möglichkeit, Einfluss auf die königlichen Beschlüsse zu nehmen. Im fünften Kapitel schließt sich daher eine Betrachtung des fränkischen Heerwesens an.In einer abschließenden Zusammenfassung ist zu erörtern, ob dieses Frankenreich schon als Staat anzusehen ist und inwieweit seine Strukturen dauerhaft in die Zukunft hinein wirkten.
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