Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Bergische Universität Wuppertal, Veranstaltung: Wirtschaftsprüfung und Rechnungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bundesrat hat am 03.04.2009 dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts(BilMoG) in der Fassung zugestimmt, die am 26.03.2009 vom Bundestag beschlossen wurde. Die umfassendste Reform des deutschen Handelsgesetzbuchs seit mehr als 20 Jahren ist am 28.05.2009 mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte das deutsche Bilanzrecht durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zu einer dauerhaften, kostengünstigeren und einfacheren Alternative zu den IFRS entwickeln. Dadurch sollen insbesondere die kleinen und mittelständischen deutschen Unternehmen entlastet werden. Die Eckpunkte des bisher geltenden HGB-Bilanzrechts, als Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung sowie das bisherige System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sollen bei der Umsetzung des modernisierten
Bilanzrechts jedoch nicht aufgegeben werden.
Wesentliche Änderungen des BilMoG betreffen den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen. In der vorliegenden Arbeit sollen die Einzelheiten der Neuregelungen zur Rückstellungsbilanzierung dargestellt und die Konsequenzen sowie Auswirkungen für die künftige Abschlusserstellung aufgezeigt werden. Die Ausführungen beschränken sich jedoch auf den Bereich der sonstigen Rückstellungen, da dies sonst den Rahmen der Diplomarbeit sprengen würde. Die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen nimmt in der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung eine
zentrale Bedeutung ein. Sie mindern den handelsrechtlichen und falls anerkannt auch den steuerrechtlichen Gewinn. Zudem eröffnen sie dem Bilanzierenden bilanzpolitische Gestaltungsspielräume zur Ergebnisglättung, wodurch die Ausschüttungsansprüche der
Anteilseigner beeinflusst werden können. Die besondere Bedeutung der sonstigen Rückstellungen in der Bilanz wird an deren Anteil von durchschnittlich etwa 12 Prozent an der Bilanzsumme deutlich.
Die folgende Arbeit soll die bisher geltende Rechtslage und die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zunächst beschreiben. Dem folgend sollen die mit den Änderungen verbundenen praktischen und theoretischen Auswirkungen untersucht werden. Dabei ist auch kritisch zu untersuchen, ob die Neuregelung der Rückstellungsbilanzierung mögliche Veränderungen der bisher geltenden Fundamentalgrundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung verursacht. Schließlich soll geklärt werden ob der Gesetzgeber die angestrebten Ziele durch das modernisierte Bilanzrecht erreicht.
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Bilanzrechts jedoch nicht aufgegeben werden.
Wesentliche Änderungen des BilMoG betreffen den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen. In der vorliegenden Arbeit sollen die Einzelheiten der Neuregelungen zur Rückstellungsbilanzierung dargestellt und die Konsequenzen sowie Auswirkungen für die künftige Abschlusserstellung aufgezeigt werden. Die Ausführungen beschränken sich jedoch auf den Bereich der sonstigen Rückstellungen, da dies sonst den Rahmen der Diplomarbeit sprengen würde. Die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen nimmt in der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung eine
zentrale Bedeutung ein. Sie mindern den handelsrechtlichen und falls anerkannt auch den steuerrechtlichen Gewinn. Zudem eröffnen sie dem Bilanzierenden bilanzpolitische Gestaltungsspielräume zur Ergebnisglättung, wodurch die Ausschüttungsansprüche der
Anteilseigner beeinflusst werden können. Die besondere Bedeutung der sonstigen Rückstellungen in der Bilanz wird an deren Anteil von durchschnittlich etwa 12 Prozent an der Bilanzsumme deutlich.
Die folgende Arbeit soll die bisher geltende Rechtslage und die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zunächst beschreiben. Dem folgend sollen die mit den Änderungen verbundenen praktischen und theoretischen Auswirkungen untersucht werden. Dabei ist auch kritisch zu untersuchen, ob die Neuregelung der Rückstellungsbilanzierung mögliche Veränderungen der bisher geltenden Fundamentalgrundsätze der handelsrechtlichen Rechnungslegung verursacht. Schließlich soll geklärt werden ob der Gesetzgeber die angestrebten Ziele durch das modernisierte Bilanzrecht erreicht.
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