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Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Worms , Veranstaltung: Steuerwesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die handelsrechtliche Rechnungslegung zeichnet sich durch ihren Einfluss zum Einen aus der Betriebswirtschaftslehre, und zum Anderen durch die Rechtswissenschaft mit der Kodifizierung als handelsrechtliche Verpflichtung aus. Eine zivilrechtliche Rechtsprechung ist im Handelsbilanzrecht nicht sonderlich stark ausgeprägt, im Steuerbilanzrecht hingegen hat sich eine umfangreiche Judikatur entwickelt. Dabei werden…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Worms , Veranstaltung: Steuerwesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die handelsrechtliche Rechnungslegung zeichnet sich durch ihren Einfluss zum Einen aus der Betriebswirtschaftslehre, und zum Anderen durch die Rechtswissenschaft mit der Kodifizierung als handelsrechtliche Verpflichtung aus. Eine zivilrechtliche Rechtsprechung ist im Handelsbilanzrecht nicht sonderlich stark ausgeprägt, im Steuerbilanzrecht hingegen hat sich eine umfangreiche Judikatur entwickelt. Dabei werden handelsrechtliche Wertansätze durch die Steuerrechtsprechung wie dem Bundesfinanzhof (BFH) im Rahmen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz auf die Steuerbilanz nach 5 EStG angewendet. Folglich ergibt sich quasi eine "umgekehrte Maßgeblichkeit" der steuerlichen Rechtsprechung auf das Handelsrecht. Durch die immer wichtiger werdenden internationalen Aktivitäten, vor allem von großen Kapitalgesellschaften, ist unser Recht der Rechnungslegung schon längst kein Gebiet des rein nationalen Rechts mehr.Seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) unterliegt die Bilanzierung von Rückstellungen einem großen Wandel. Im Rahmen der Neuregelung durch das BilMoG soll durch die Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen die Bewertung der Rückstellungen dynamischer werden. Des Weiteren soll durch die Abzinsungspflicht die wahre Belastungswirkung dargestellt werden. Jedoch wird auch durch die Änderungen des BilMoG der Jahresabschlusspolitische Spielraum stark eingeschränkt. So sind z. B. die Ansatzwahlrechte für Rückstellungen gestrichen worden.Da Rückstellungen in der Bilanz der Unternehmen häufig einen großen Posten darstellen, ist die Maßgeblichkeit der Einflussnahme auf die Rückstellungshöhe von großer Bedeutung für die Jahresabschlusspolitik. So ist es nicht verwunderlich, dass Rückstellungen als "wichtiges bilanzpolitisches Werkzeug" bezeichnet werden.
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