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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2.2, Universität zu Köln (Institut für Gesellschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar im Bilanzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die handelsrechtliche Rechnungslegung unterliegt einer unaufhaltsam zunehmenden Globalisierung. In der Vergangenheit bezog sich diese Globalisierung nur auf die Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes. Allerdings ist seit mehreren Jahren auch eine kontinuierlich steigende Tendenz der gemeinschaftsrechtlichen und nationalen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2.2, Universität zu Köln (Institut für Gesellschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar im Bilanzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die handelsrechtliche Rechnungslegung unterliegt einer unaufhaltsam zunehmenden Globalisierung. In der Vergangenheit bezog sich diese Globalisierung nur auf die Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes. Allerdings ist seit mehreren Jahren auch eine kontinuierlich steigende Tendenz der gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Regelungen zu internationalen Rechnungslegungsstandards wie den International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) zu beobachten. Um eine weitere Annäherung an das europäische Ziel eines gemeinsamen Binnenmarktes zu erreichen, sind international einheitliche Rechnungslegungsinstrumente zur Erhöhung der Transparenz und Erleichterung von Vergleichen nationaler Jahresabschlüsse notwendig. Durch die Wandlung von der industriellen Gesellschaft zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft sind die immateriellen Werte als "ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts" zu wesentlichen Wertgeneratoren aufgestiegen. Bei Unternehmen mit zunehmend erheblichen immateriellen Werten würde die Nichtaktivierung dieser Werte eine "Entleerung" der Bilanz nach sich ziehen und so die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verzerren. Widersprüchlich erscheint, dass der Unternehmer zwar jeden Betrag über zehn Euro zu aktivieren hat, aber andererseits Entwicklungsin-vestitionen unabhängig von ihren finanziellen Dimensionen nicht aktivieren darf. Dies kann man als "gesetzliche[n] Zwang zu einem verfälschten Ver-mögens- und Gewinnausweis" auffassen. [...]Diese Arbeit vergleicht die Aktivierung und Bewertung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach IAS 38 und nach dem Referenten- und Regierungsentwurf des BilMoG. Es wird Bezug auf die jeweiligen Aktivierungskriterien in einem dreistufigen Aufbausystem und auf die Bewertungsregelungen genommen. Dabei soll gezeigt werden, dass die Ausrichtung des nationalen Bilanzrechts zusehends in Richtung der IFRS tendiert.
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