Der Autor zeigt das Potential des durch die Warenkaufrichtlinie umgestalteten Kaufrechts auf, einen nachhaltigen Konsum zu fördern und dabei alle drei Nachhaltigkeitsakteure im Konsumkontext, namentlich Hersteller, Verkäufer und Käufer, zu adressieren. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes werden auch Bezüge zum Lauterkeitsrecht sowie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften hergestellt und die Wechselwirkungen der verschiedenen Regelungsinstrumente dargestellt. Ebenso wird auf die für das Recht auf Reparatur bedeutsamen Regelungen der Ökodesignrichtlinie sowie der Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren eingegangen. Die Handlungsempfehlungen werden auf ihre Praxistauglichkeit, Durchsetzbarkeit und ökologische Relevanz überprüft.