Während vertragliche und deliktische Ansprüche im deutschen Recht frei miteinander konkurrieren, ist dies in Frankreich nicht der Fall: Bei Vorliegen eines Vertrags ist dort grundsätzlich ein Rückgriff auf das Deliktsrecht nach dem Prinzip des non-cumul des responsabilités ausgeschlossen. Andreas Betzelt untersucht das Internationale Privat- und Zuständigkeitsrecht daraufhin, ob sich die für reine Inlandsachverhalte jeweils etablierte Konkurrenzregel auf grenzüberschreitende Lebenssachverhalte übertragen lässt. Er setzt sich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander und schlägt vor, die Wertungen des Internationalen Privatrechts ins Internationale Zuständigkeitsrecht zu übertragen.