Aufrechnung und Mitverschulden als gesetzliche Rechtsinstitute sowie Saldotheorie und Vorteilsausgleichung als von der Rechtspraxis entwickelte Institute haben auf den ersten Blick nicht viele Gemeinsamkeiten. Alle vier Konstellationen haben jedoch die Verknüpfung zweier Sachverhalte, bzw. zweier Handlungsstränge zum Gegenstand. Diese Verknüpfung führt jeweils dazu, dass ein Anspruch nur noch gekürzt existiert. Unter diesem Aspekt weisen die untersuchten Rechtsinstitute deutliche Parallelen auf. Trotz genereller Unterschiede basieren diese auf dem Gedanken, dass sich zwei gegenläufige…mehr
Aufrechnung und Mitverschulden als gesetzliche Rechtsinstitute sowie Saldotheorie und Vorteilsausgleichung als von der Rechtspraxis entwickelte Institute haben auf den ersten Blick nicht viele Gemeinsamkeiten. Alle vier Konstellationen haben jedoch die Verknüpfung zweier Sachverhalte, bzw. zweier Handlungsstränge zum Gegenstand. Diese Verknüpfung führt jeweils dazu, dass ein Anspruch nur noch gekürzt existiert. Unter diesem Aspekt weisen die untersuchten Rechtsinstitute deutliche Parallelen auf. Trotz genereller Unterschiede basieren diese auf dem Gedanken, dass sich zwei gegenläufige Sachverhalte kompensieren. Dies ergibt sich insbesondere aus der historischen Herleitung der Rechtsinstitute. Der Kompensationsgedanke ist mithin der rote Faden, der diese Arbeit durchzieht.
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Autorenporträt
Thomas Christian Oswald wurde 1980 in München geboren. Von 2000 bis 2005 studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte er seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Seit 2008 ist er als Rechtsanwalt in München zugelassen.
Inhaltsangabe
Inhalt: Historische Herleitung von Aufrechnung, Mitverschulden, Saldotheorie und Vorteilsausgleichung - Definition schuldrechtliches Verknüpfungsphänomen - Einordnung der Rechtsinstitute als Verknüpfungsphänomene - Vergleich unter dem Gesichtspunkt der Kompensation - Darlegung der Gründe für unterschiedliche Ausprägung (Treu und Glauben/Dispositionsfreiheit).
Inhalt: Historische Herleitung von Aufrechnung, Mitverschulden, Saldotheorie und Vorteilsausgleichung - Definition schuldrechtliches Verknüpfungsphänomen - Einordnung der Rechtsinstitute als Verknüpfungsphänomene - Vergleich unter dem Gesichtspunkt der Kompensation - Darlegung der Gründe für unterschiedliche Ausprägung (Treu und Glauben/Dispositionsfreiheit).
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