Lärmsanierung ist der nachträgliche Lärmschutz an bestehenden Verkehrswegen. Der Verfasser geht der praktisch sehr bedeutsamen Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die Anlieger an Straßen und Eisenbahnstrecken einen Anspruch auf Lärmsanierung haben. Dazu werden die Grundrechte, Vorschriften des BImSchG, der öffentlich-rechtliche Immissionsabwehranspruch, Normen des Planfeststellungsrechtes und des öffentlichen Baurechts, des Wege- und Straßenverkehrsrechts, Anspruchsgrundlagen des Staatshaftungsrechts und Vorschriften des Zivilrechts untersucht. Nur unter besonderen Voraussetzungen besteht ein durchsetzbarer Anspruch.
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