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Im Zuge des Ersten Weltkriegs wurden rund 1,5 Millionen Armenier im Osmanischen Reich systematisch verfolgt und ermordet. Bis auf wenige Ausnahmen wurden die Verantwortlichen für diese Verbrechen nie zur Verantwortung gezogen. Dieser Umstand hat dazu beigetragen, dass den Opfern und ihren Nachkommen bis heute keinerlei Wiedergutmachung geleistet wurde. Ankara weist den Vorwurf des Völkermordes bis heute entschieden zurück, die bloße Erwähnung des Wortes Völkermord im Zusammenhang mit den Ereignissen von 1915 ist in der Türkei gerichtlich strafbar. Der Autor weist nach, dass diese Ereignisse…mehr

Produktbeschreibung
Im Zuge des Ersten Weltkriegs wurden rund 1,5 Millionen Armenier im Osmanischen Reich systematisch verfolgt und ermordet. Bis auf wenige Ausnahmen wurden die Verantwortlichen für diese Verbrechen nie zur Verantwortung gezogen. Dieser Umstand hat dazu beigetragen, dass den Opfern und ihren Nachkommen bis heute keinerlei Wiedergutmachung geleistet wurde. Ankara weist den Vorwurf des Völkermordes bis heute entschieden zurück, die bloße Erwähnung des Wortes Völkermord im Zusammenhang mit den Ereignissen von 1915 ist in der Türkei gerichtlich strafbar. Der Autor weist nach, dass diese Ereignisse aus völkerrechtlicher Sicht zweifelsfrei als Völkermord im Sinne der UN- Völkermordkonvention zu qualifizieren sind. Anhand vergleichbarer Fälle wird analysiert, welche rechtlichen Konsequenzen Völkermorde und andere völkerrechtliche Verbrechen nach geltendem Völkerrecht nach sich ziehen müssten, vergleicht diese Erkenntnisse mit der Situation der Opfer von 1915 und erörtert Möglichkeiten, dieberechtigten Ansprüche dieser Menschen und ihrer Nachkommen noch heute durchzusetzen.
Autorenporträt
Dr. Wolfgang Weeber, geboren 1970 in Wien, ist Jurist. Auf seinen zahlreichen Reisen in alle Welt beschäftigt er sich nicht nur mit völkerrechtlichen und politischen Problemstellungen (was unter anderem die vorliegende Dissertation zur Folge hatte), sondern auch mit den jeweiligen Küchen und Sprachen.