Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopädie). Der Antikominternpakt 1936 war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Japanischen Kaiserreich zur Bekämpfung der Kommunistischen Internationalen (Komintern). 1937 trat Italien dem Pakt bei, weitere Länder folgten. Der erste politische Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan wurde auf Bestreben Japans am 25. November 1936 in Berlin vom japanischen Sonderbotschafter Vicomte Mushanok ji Kintomo und Joachim von Ribbentrop für die Dauer von fünf Jahren unterzeichnet. Die Bekämpfung der Kommunistischen Internationale sollte, analog zu Komintern, durch Informationsaustausch gefördert werden. In einem geheimen Zusatzprotokoll sicherten sich die beiden Staaten wohlwollende Neutralität zu für den Fall eines nicht provozierten Angriffs oder einer Angriffsdrohung der Sowjetunion. Zudem verpflichteten sie sich, mit der Sowjetunion keine Verträge abzuschließen, die dem Geist dieses Abkommens widersprechen würden.
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