In addition to the greetings of Federal Minister of Justice Brigitte Zypries and Staub's grandson Hans-Hermann Neustadt, this volume documents the lectures held at the colloquium in March 2006 mainly in extended form. In addition to unpublished photographs, this volume also includes facsimile prints of Staub's works, an obituary by Staub's brother-in-law Arthur Schindler, which up until now was practically unobtainable, as well as an extract from Staub's leaving certificate from the Friedrich Wilhelms University of Berlin.
Hermann Staub (1856-1904), einer der bekanntesten Rechtsanwälte und Notare seiner Zeit, beeinflusst noch heute Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis. Die von ihm 1902 »entdeckten« positiven Vertragsverletzungen fanden ein Jahrhundert später mit der Schuldrechtsreform endgültig ihren Weg in das BGB. Staubs Methode - systematische Analyse statt bloßer Kompilation - gab das Vorbild für die modernen Kommentierungen. Die von Staub begründeten Kommentare zum HGB und zum GmbH-Gesetz erreichen weiterhin hohe Auflagen. Als Mitbegründer der »Deutschen Juristen-Zeitung« betreute er die Rubrik »Juristische Rundschau«, lange bevor die gleichnamige Zeitschrift etabliert wurde.
Staubs 150. Geburtstag war Anlass für eine Festveranstaltung in Berlin. An der Universität, an der Staub aufgrund antisemitischer Diskriminierung nicht lehren durfte, wurden sein Leben, sein Werk und seine Bedeutung für die heutige Rechtswissenschaft und Praxis gewürdigt.
Hermann Staub (1856-1904), einer der bekanntesten Rechtsanwälte und Notare seiner Zeit, beeinflusst noch heute Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis. Die von ihm 1902 »entdeckten« positiven Vertragsverletzungen fanden ein Jahrhundert später mit der Schuldrechtsreform endgültig ihren Weg in das BGB. Staubs Methode - systematische Analyse statt bloßer Kompilation - gab das Vorbild für die modernen Kommentierungen. Die von Staub begründeten Kommentare zum HGB und zum GmbH-Gesetz erreichen weiterhin hohe Auflagen. Als Mitbegründer der »Deutschen Juristen-Zeitung« betreute er die Rubrik »Juristische Rundschau«, lange bevor die gleichnamige Zeitschrift etabliert wurde.
Staubs 150. Geburtstag war Anlass für eine Festveranstaltung in Berlin. An der Universität, an der Staub aufgrund antisemitischer Diskriminierung nicht lehren durfte, wurden sein Leben, sein Werk und seine Bedeutung für die heutige Rechtswissenschaft und Praxis gewürdigt.