Im Juli 2007 erscheint der bis dato umfangreichste Gesamtkommentar zum Arbeitsrecht, dargestellt auf rund 5.500 Seiten in zwei Bänden, herausgegeben von RA und FA für Arbeitsrecht Prof. Dr. Klaus Hümmerich, RiOLG Prof. Dr. Winfried Boecken und VRiBAG Franz Josef Düwell.
Vollständigkeit ist nur ein Aspekt des neuen Kommentars. Bei der Aufarbeitung der umfangreichen Materie und der methodischen Darstellung folgen die Autoren der Systematik der eingeführten BGB-Kommentare aus dem Deutschen Anwaltverlag. Im ersten Schritt wird der Zweck der Gesetzesbestimmung und im zweiten der jeweilige Inhalt erläutert. Querverweise zu anderen Vorschriften oder Rechtsgebieten folgen im dritten Schritt. Im vierten Schritt wird schließlich eine Vielzahl von Praktiker- und Beraterhinweisen gegeben, die sich so bisher in keinem anderen Kommentar finden lassen.
Der Kommentar bietet darüber hinaus Hinweise auf Gestaltungsmöglichkeiten und v.a. auf Gestaltungsfehler, wenn im Zusammenhang mit der Norm Verträge oder Erklärungen vom Anwalt entworfen werden müssen. Die Darstellung befasst sich dabei auch mit den jeweiligen speziellen Ausführungsdetails, um den Anwalt vor möglichen Haftungsfallen zu bewahren.
Dabei wendet sich der Kommentar nicht nur an Anwälte, sondern in gleicher Weise an Richter. Aber auch für Juristen in Rechts- oder Personalabteilungen der Unternehmen und Verbände ist die Gesamtkommentierung konzipiert.
Die Autoren, durchweg renommierte Experten und erfahrene Praktiker auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, schildern die Rechtsfragen immer aus Sicht eines Rechtsanwenders. Aus diesem Grund bietet der Kommentar nicht nur höchstrichterliche Urteile, sondern auch die ausführliche Darstellung von Entscheidungen der Instanzgerichte.
Vollständigkeit ist nur ein Aspekt des neuen Kommentars. Bei der Aufarbeitung der umfangreichen Materie und der methodischen Darstellung folgen die Autoren der Systematik der eingeführten BGB-Kommentare aus dem Deutschen Anwaltverlag. Im ersten Schritt wird der Zweck der Gesetzesbestimmung und im zweiten der jeweilige Inhalt erläutert. Querverweise zu anderen Vorschriften oder Rechtsgebieten folgen im dritten Schritt. Im vierten Schritt wird schließlich eine Vielzahl von Praktiker- und Beraterhinweisen gegeben, die sich so bisher in keinem anderen Kommentar finden lassen.
Der Kommentar bietet darüber hinaus Hinweise auf Gestaltungsmöglichkeiten und v.a. auf Gestaltungsfehler, wenn im Zusammenhang mit der Norm Verträge oder Erklärungen vom Anwalt entworfen werden müssen. Die Darstellung befasst sich dabei auch mit den jeweiligen speziellen Ausführungsdetails, um den Anwalt vor möglichen Haftungsfallen zu bewahren.
Dabei wendet sich der Kommentar nicht nur an Anwälte, sondern in gleicher Weise an Richter. Aber auch für Juristen in Rechts- oder Personalabteilungen der Unternehmen und Verbände ist die Gesamtkommentierung konzipiert.
Die Autoren, durchweg renommierte Experten und erfahrene Praktiker auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, schildern die Rechtsfragen immer aus Sicht eines Rechtsanwenders. Aus diesem Grund bietet der Kommentar nicht nur höchstrichterliche Urteile, sondern auch die ausführliche Darstellung von Entscheidungen der Instanzgerichte.