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Kommentiert wird das gesamte anwaltliche Berufsrecht, also u.a. BRAO, BORA, FAO, RDG, EURAG, CCBE sowie in berufsrelevanten Auszügen EMRK und GG.
Die zweite Auflage des Kommentars hat es ermöglicht, die vielfältigen Änderungen, denen das anwaltliche Berufsrecht seit Erscheinen der Vorauflage unterworfen war, mit der gebotenen Gründlichkeit einzuarbeiten. Dies war dringend notwendig geworden, u.a. veranlasst durch den Gesetzgeber der 17. Legislaturperiode, der zum Ende seiner Amtszeit noch eine ganze Reihe von Gesetzen verabschiedet hat, die in größerem Umfang zu wichtigen Veränderungen…mehr

Produktbeschreibung
Kommentiert wird das gesamte anwaltliche Berufsrecht, also u.a. BRAO, BORA, FAO, RDG, EURAG, CCBE sowie in berufsrelevanten Auszügen EMRK und GG.

Die zweite Auflage des Kommentars hat es ermöglicht, die vielfältigen Änderungen, denen das anwaltliche Berufsrecht seit Erscheinen der Vorauflage unterworfen war, mit der gebotenen Gründlichkeit einzuarbeiten. Dies war dringend notwendig geworden, u.a. veranlasst durch den Gesetzgeber der 17. Legislaturperiode, der zum Ende seiner Amtszeit noch eine ganze Reihe von Gesetzen verabschiedet hat, die in größerem Umfang zu wichtigen Veränderungen geführt haben. Zu nennen ist beispielhaft nur das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom 15. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2386), das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I, S. 3714), das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sowie die im Rahmen der Kostenrechtsreform beschlossenen Änderungen in der BRAO (

31, 48, 192 BRAO)

Darüber hinaus hat die 5. Satzungsversammlung 2013 eine ganze Reihe von Änderungen beschlossen, z.B. die Schaffung des neuen Fachanwalts für Internationales Wirtschaftsrecht. Von besonderer Bedeutung war die Entscheidung vom 15. April 2013,
29 BORA durch
29a und
29b BORA zu ersetzen. Die CCBE-Regeln, auf welche
29 BORA für die grenzüberschreitende Anwaltstätigkeit bislang verwies, sind damit nicht mehr Teil des deutschen Berufsrechts. Um der zunehmenden grenzüberschreitenden anwaltlichen Tätigkeit verstärkt Rechnung zu tragen, ist nunmehr in der Einleitung dem Internationalen Anwaltsrecht ein eigener Abschnitt gewidmet.