Der Betriebsrat ist dem Rechtsanwalt kein normaler Mandant: Ihm fehlt die umfassende Außenrechtsfähigkeit. Das Betriebsverfassungsgesetz räumt ihm als Gremium nur eine funktionale Innenrechtsfähigkeit im Verhältnis zum Arbeitgeber ein. Eigene Interessen hat der Betriebsrat nach dem Gesetz nicht; er repräsentiert allein Belegschaftsinteressen. Die Belegschaft, erst recht nicht rechtsfähig, kann sich keines Rechtsanwalts bedienen. Diese Besonderheiten strahlen auf das anwaltliche Mandatsverhältnis zum Betriebsrat ab und werden mit Blick auf die Folgen für dieses "Außenrechtsverhältnis" untersucht.…mehr
Der Betriebsrat ist dem Rechtsanwalt kein normaler Mandant: Ihm fehlt die umfassende Außenrechtsfähigkeit. Das Betriebsverfassungsgesetz räumt ihm als Gremium nur eine funktionale Innenrechtsfähigkeit im Verhältnis zum Arbeitgeber ein. Eigene Interessen hat der Betriebsrat nach dem Gesetz nicht; er repräsentiert allein Belegschaftsinteressen. Die Belegschaft, erst recht nicht rechtsfähig, kann sich keines Rechtsanwalts bedienen. Diese Besonderheiten strahlen auf das anwaltliche Mandatsverhältnis zum Betriebsrat ab und werden mit Blick auf die Folgen für dieses "Außenrechtsverhältnis" untersucht.
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Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht 54
Der Autor: Bernd Haas, geboren 1967 in Schramberg, studierte von 1987 bis 1995 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Köln und Bonn. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen 1999 war er zunächst als Wirtschaftsjurist tätig. Seit 2002 arbeitet er als Rechtsanwalt in einer Münchener Arbeits- und Wirtschaftsrechtskanzlei.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Beauftragung des Rechtsanwalts - Rechtsgeschäftsfähigkeit des Betriebsrats - Betriebsratsmandat und Berufsrecht - Inanspruchnahme des Betriebsrats für Rechtsanwaltskosten - Haftung des Betriebsratsanwalts gegenüber Betriebsrat, Arbeitgeber und Arbeitnehmern.
Aus dem Inhalt: Beauftragung des Rechtsanwalts - Rechtsgeschäftsfähigkeit des Betriebsrats - Betriebsratsmandat und Berufsrecht - Inanspruchnahme des Betriebsrats für Rechtsanwaltskosten - Haftung des Betriebsratsanwalts gegenüber Betriebsrat, Arbeitgeber und Arbeitnehmern.
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