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Die Autoren stellen, orientiert am Gang des anwaltlichen Mandats, das formelle und materielle Arbeitsrecht dar, wobei die Gewichtung den Bedürfnissen des anwaltlichen Praktikers folgt. Optisch hervorgehobene Hinweise, Checklisten, Beispiele und Formulierungsvorschläge helfen bei der Bewältigung typischer Probleme.
Die sechste Auflage bringt das Handbuch auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das jüngst in Kraft getretene Pflegezeitgesetz wird ebenso behandelt wie die neuen Regelungen zur Regelaltersgrenze, zu Unverfallsbarkeitsfristen nach dem BetrVG sowie zum neuen
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Produktbeschreibung
Die Autoren stellen, orientiert am Gang des anwaltlichen Mandats, das formelle und materielle Arbeitsrecht dar, wobei die Gewichtung den Bedürfnissen des anwaltlichen Praktikers folgt. Optisch hervorgehobene Hinweise, Checklisten, Beispiele und Formulierungsvorschläge helfen bei der Bewältigung typischer Probleme.

Die sechste Auflage bringt das Handbuch auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das jüngst in Kraft getretene Pflegezeitgesetz wird ebenso behandelt wie die neuen Regelungen zur Regelaltersgrenze, zu Unverfallsbarkeitsfristen nach dem BetrVG sowie zum neuen Gerichtsstand des Arbeitsortes. Bei der Rechtsprechung stechen hervor die Entscheidungen zur AGB-Kontrolle bei Entgeltflexibilisierung, zur Altersdiskriminierung, insbesondere bei Sozialauswahl und Sozialplan, und zum Tarif- und Arbeitskampfrecht.

Dem Handbuch beigelegt ist eine CD, die nicht nur das Werk im Volltext enthält, sondern auf der sich auch ein Großteil der zitierten Gerichtsentscheidungen im Volltext sowie die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze unter Verlinkung mit dem Text des Handbuchs abrufen lassen.

Pressestimmen:

Wenn ein Handbuch zum Arbeitsrecht in neun Jahren fünf Auflagen erreicht, muss es sich fast um eine empfehlenswertes Werk handeln. Und so ist es auch!
Vorsitzender Richter am BAG Klaus Bepler in RdA 1/2008
Rezensionen
"Wenn ein Handbuch zum Arbeitsrecht in neun Jahren fünf Auflagen erreicht, muss es sich fast um eine empfehlenswertes Werk handeln. Und so ist es auch!" Vorsitzender Richter am BAG Klaus Bepler in RdA 1/2008