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Inhalt:
WE-Mandate haben es in sich. Vor allem die Vielgestaltigkeit des Streitpotentials und die Besonderheiten des FGG-Verfahrens stellen den Anwalt vor echte Herausforderungen.
Das Anwalts-Handbuch Wohnungseigentum geht deshalb einen neuen Weg. Es beschränkt sich nicht darauf, dem Leser die Rechtslage vollständig und detailliert zu vermitteln. Konsequent aus der Mandatsperspektive heraus wird alles erläutert, was der Praktiker benötigt, um die Interessen seiner Klientel optimal durchzusetzen. Dieses Komplettwerk ist der Begleiter durch jedes WE-Mandat, vom ersten Gespräch mit dem Mandanten bis zur Gebührenabrechnung.…mehr

Produktbeschreibung
Inhalt:
WE-Mandate haben es in sich. Vor allem die Vielgestaltigkeit des Streitpotentials und die Besonderheiten des FGG-Verfahrens stellen den Anwalt vor echte Herausforderungen.
Das Anwalts-Handbuch Wohnungseigentum geht deshalb einen neuen Weg. Es beschränkt sich nicht darauf, dem Leser die Rechtslage vollständig und detailliert zu vermitteln. Konsequent aus der Mandatsperspektive heraus wird alles erläutert, was der Praktiker benötigt, um die Interessen seiner Klientel optimal durchzusetzen. Dieses Komplettwerk ist der Begleiter durch jedes WE-Mandat, vom ersten Gespräch mit dem Mandanten bis zur Gebührenabrechnung.
Autorenporträt
RA Wilfried Köhler und VorsRi LG a.D. Dr. Peter Bassenge. Bearbeitet von VorsRiLG a.D. Dr. Peter Bassenge, Ass. jur Dr. Matthias Becker, RA Michael Drasdo, RA Rüdiger Fritsch, RA Dr. David Greiner, RA Martin Häublein, RiAG Dr. Johannes Hogenschurz, RA Bernd Klose, RA Wilfried J. Köhler, Notar Dr. Heinrich Kreuzer, Dr. Egbert S. Kümmel, RiAG Joachim Rau, RA Holger Reichert, RiAG Dr. Nicole VandenHouten, RA Dr. Christian Wendel, RA Michael Wolicki.
Bestens in der Szene ausgewiesene Praktiker

Rezensionen
Ein insgesamt vorzügliches Werk, dem Sie immer einen guten, weil recht ausgewogenen Rat in nahezu allen wichtigen Fragen des Wohnungseigentumsrecht entnehmen. Der schnelle Zugriff auf die zitierte Rechtsprechung ist ein weiterer Vorteil.
Vors Ri am OLG Dr. W. Schuschke in NZM 6/04.