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Informationen, die einem Anwalt infolge seiner Stellung als Rechtsanwalt anvertraut worden sind, geniessen in der Schweiz einen besonderen Schutz. Für Verletzungen des Berufsgeheimnisses können Rechtsanwälte berufs-, standes- und strafrechtlich sanktioniert werden. Gleichzeitig sind Rechtsanwälte nach den wichtigsten Prozessgesetzen befugt, das Zeugnis über 'Berufsgeheimnisse' zu verweigern. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird durch Editionsverweigerungsrechte und weitere Beweisverwertungsverbote ergänzt. Die vorliegende Betrachtung setzt sich mit der Frage auseinander, ob diese…mehr

Produktbeschreibung
Informationen, die einem Anwalt infolge seiner Stellung als Rechtsanwalt anvertraut worden sind, geniessen in der Schweiz einen besonderen Schutz. Für Verletzungen des Berufsgeheimnisses können Rechtsanwälte berufs-, standes- und strafrechtlich sanktioniert werden. Gleichzeitig sind Rechtsanwälte nach den wichtigsten Prozessgesetzen befugt, das Zeugnis über 'Berufsgeheimnisse' zu verweigern. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird durch Editionsverweigerungsrechte und weitere Beweisverwertungsverbote ergänzt. Die vorliegende Betrachtung setzt sich mit der Frage auseinander, ob diese Verschwiegenheitspflichten und prozessualen Sonderrechte, oft synonym unter der Bezeichnung 'Anwaltsgeheimnis' zusammengefasst, ein Privileg freiberuflicher Anwälte bilden oder ob und gegebenenfalls inwieweit sie auch auf Unternehmensjuristen anwendbar sind.