Die Frage nach dem Umgang mit den Anweisungen zu den Arbeitszeiten zwischen 1919-1920 ist eine Frage danach, wie und warum der achtstündige Arbeitstag in den Gesetzen verankert wurde. Denn nur 5 Jahre später wurde dieses Gesetz auf eine Art und Weise ergänzt, welche diese Errungenschaft wieder zunichte macht. Anhand der Quellen des Landesarchives Baden-Württemberg, Abteilung Sigmaringen, Bestand HO 235 T 4-5 Nr. 105 wird der Frage nachgegangen, wie mit dem achtstündigen Arbeitstag direkt nach der Einführung umgegangen wurde. Sicherlich wurde er auf Druck und durch die Machtposition, welche die Gewerkschaften durch den ersten Weltkrieg zwischen 1916-1919 aufbauen konnten, überhaupt erst gesetzlich verankert. Aber die neuen Arbeitszeiten waren nicht in allen Berufen gern gesehen, dennoch weitestgehend unstrittig. Wie diese Arbeitszeiten allerdings wieder aufgeweicht wurden, das kann man in den Quellen recht gut erkennen und ist eine der Hauptfragestellungen dieses Buches.