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Viele Fälle von ärztlicher Fahrlässigkeit finden vor Gericht Misserfolge, nur weil die verletzten Patienten keine Beweise vorlegen können, die den Ausgangspunkt des Standards der ärztlichen Tätigkeit oder des Standards der medizinischen Dienstleistung, die sie von Arzt und Krankenhaus erhalten haben, belegen. Res ipsa loquitur Doktrin (die Sache spricht für sich selbst) oder die Tatsachen sprachen für sich selbst, die in Fällen medizinischer Fahrlässigkeit vor Gericht angewendet werden können, obwohl diese Doktrin den Patienten nicht in jedem Fall einen Sieg garantiert. Nach den Ergebnissen…mehr

Produktbeschreibung
Viele Fälle von ärztlicher Fahrlässigkeit finden vor Gericht Misserfolge, nur weil die verletzten Patienten keine Beweise vorlegen können, die den Ausgangspunkt des Standards der ärztlichen Tätigkeit oder des Standards der medizinischen Dienstleistung, die sie von Arzt und Krankenhaus erhalten haben, belegen. Res ipsa loquitur Doktrin (die Sache spricht für sich selbst) oder die Tatsachen sprachen für sich selbst, die in Fällen medizinischer Fahrlässigkeit vor Gericht angewendet werden können, obwohl diese Doktrin den Patienten nicht in jedem Fall einen Sieg garantiert. Nach den Ergebnissen dieser Forschung: (1) wird festgestellt, dass sich mit der Anwendung der res ipsa loquitur-Doktrin die Beweislast auf denjenigen zu verlagern beginnt, der in der Lage ist, eine vollständige Erklärung abzugeben und den Beweis zur Rechenschaft zu ziehen; (2) res ipsa loquitur muss auf medizinische Fälle angewandt werden, weil der Patient ungerecht behandelt wird, wenn ihm die Rechte zur Anwendung dieser Doktrin entzogen werden; und (3) res ipsa loquitur wird dem verletzten Patienten helfen, weil er kein medizinisches Wissen über das Geschehen hat. Wenn es dem Patienten nicht erlaubt ist, diese Doktrin anzuwenden.
Autorenporträt
Maestría en Derecho de la Salud (2018) Facultad de Derecho de la Universidad 17 de agosto de 1945 Semarang Indonesia. Actualmente está cursando el Doctorado en Filosofía en el Programa de Estudio del Derecho (S3), Facultad de Derecho, Universidad del 17 de agosto de 1945. Fundador y Director General de Wukir Law Firm Attorneys & Counselors at Law.