Mit dem Urteil des BFH IV R18/99 vom 6.9.2000 führte die Rechtsprechung den Gesamtplan- Gedanken im Rahmen der Würdigung von Veräußerungsvorgängen ein. Demnach darf der Steuerpflichtige nicht mehr im Rahmen der steuerlichen Gestaltung in einem schädlichen Gesamtplan handeln. Mit dieser Ausarbeitung soll nun untersucht werden, in welchen steuer- und wirtschaftsrechtlichen Bereichen die Gesamtplanrechtsprechung zur Anwendung kommt, sowie deren Art und Weise. Da es keine einheitlichen Vorschriften gibt, muss ggf. für jeden Fall das Vorliegen eines schädlichen Gesamtplans einzeln untersucht werden. Dazu ist als erstes zu klären, welches die Merkmale eines Gesamtplanes sind und ob dieser zur Anwendung gelangt. Innerhalb der verschiedenen Anwendungsbereiche werden einige Vorgänge anhand von Beispielen genauer betrachtet.