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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Konflikt rund um den Anwendungsvorrang des europäischen Rechts. Ziel ist die Erarbeitung der offensichtlich unterschiedlichen Ansichten von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof, sowie die Darstellung der Grenzen des Anwendungsvorrangs in der Bundesrepublik Deutschland. Es wird untersucht, wodurch dieser Vorrang des europäischen Rechts in der…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Konflikt rund um den Anwendungsvorrang des europäischen Rechts. Ziel ist die Erarbeitung der offensichtlich unterschiedlichen Ansichten von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof, sowie die Darstellung der Grenzen des Anwendungsvorrangs in der Bundesrepublik Deutschland. Es wird untersucht, wodurch dieser Vorrang des europäischen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland begrenzt wird. Um die aufgeworfene Frage zu beantworten, erfolgt im Kapitel B zunächst eine grobe Einordnung der hier verwendeten Termini. Dabei wird zunächst ein Überblick über das BVerfG und über den EuGH gegeben, um im Anschluss den Anwendungsvorrang im europarechtlichen Kontext zu erläutern. In Kapitel C erfolgt die Darstellung der zwei entwickelten Positionen zum Anwendungsvorrang. Als theoretisches Fundament werden dafür eine Auswahl an, für das Thema relevanten, Urteilen der beiden Gerichte verwendet. Diese werden im Hinblick auf ihre Relevanz für die Entwicklung und Interpretation des Anwendungsvorrangs hin untersucht. Im darauffolgenden Kapitel D werden die zuvor herausgearbeiteten Interpretationen gegenübergestellt, um die vom BVerfG entwickelten Grenzen des Anwendungsvorrangs darzustellen. Dabei soll es zunächst um die Frage nach dem Bestehen des Anwendungsvorrangs als solchen gehen, um im Anschluss die drei Kontrollvorbehalte seitens des BVerfG diesem gegenüber kritisch zu betrachten.
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