Ziel dieser Arbeit ist es, die Einhaltung des Urteils des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Gomes Lund u.a. durch den brasilianischen Staat zu bewerten. Darin wird festgestellt, dass das Interamerikanische System zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte 1948 mit der Amerikanischen Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen ins Leben gerufen wurde und 1979 mit der Einrichtung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einem wichtigen Mechanismus zur Verwirklichung der Menschenrechte auf dem Kontinent wurde. Im Jahr 2010 stellte der Gerichtshof fest, dass Brasilien gegen die im Pakt von San José de Costa Rica anerkannten Menschenrechte verstoßen hat. Diese Verstöße wurden begangen, als der brasilianische Staat exzessive Gewalt anwandte, um eine Reihe von Militäraktionen durchzuführen, die darauf abzielten, eine bewaffnete Widerstandsbewegung gegen das Regierungsregime auszuschalten, die sich an den Ufern des Flusses Araguaia organisierte. Es wurde festgestellt, dass in dem Urteil, mit dem der brasilianische Staat verurteilt wurde, 12 Wiedergutmachungsmaßnahmen aufgeführt waren und dass trotz der Bemühungen des Staates nur vier dieser Maßnahmen vollständig erfüllt wurden. Daher wurde der Schluss gezogen, dass der brasilianische Staat dem Urteil teilweise nachgekommen ist.
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