Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als "dritter Weg" neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
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