Betriebsverfassung und Personalvertretungsrecht haben sich auseinanderentwickelt. Die betriebliche Mitbestimmung unterliegt heute verschiedenen inhaltlichen , systematischen und verfahrensbezogenen Vorgaben. Betriebs- und Personalräte haben unterschiedliche Rechte.
Die Aufspaltung des Rechtsweges führt zu Auslegungsdivergenzen der Arbeits- und Verwaltungsgerichte. Der Umfang der Beteiligung in Betrieben und Behörden weicht oft ohne erkennbaren Grund voneinander ab. Das leuchtet vor allem bei gleichlautenden Mitbestimmungstatbeständen kaum ein. Eine monographische Untersuchung dazu fehlt bisher.
Edenfeld geht den strukturellen Gemeinsamkeiten und Unterschieden beider Rechtsgebiete nach.
Angesichts ihrer gemeinsamen Wurzeln und einheitlichen Zielsetzung unterbreitet er konkrete Vorschläge, wie sich die Beteiligungsvorschriften in Bund und Ländern konzeptionell besser aufeinander abstimmen lassen. Arbeitnehmer dürfen nicht länger - je nach privater oder öffentlich-rechtlicher Organisation des Arbeitgebers - anders behandelt werden. Der Autor weist nach, dass die Harmonisierung in vielen Bereichen möglich und in der Praxis erstrebenswert ist.
Die Aufspaltung des Rechtsweges führt zu Auslegungsdivergenzen der Arbeits- und Verwaltungsgerichte. Der Umfang der Beteiligung in Betrieben und Behörden weicht oft ohne erkennbaren Grund voneinander ab. Das leuchtet vor allem bei gleichlautenden Mitbestimmungstatbeständen kaum ein. Eine monographische Untersuchung dazu fehlt bisher.
Edenfeld geht den strukturellen Gemeinsamkeiten und Unterschieden beider Rechtsgebiete nach.
Angesichts ihrer gemeinsamen Wurzeln und einheitlichen Zielsetzung unterbreitet er konkrete Vorschläge, wie sich die Beteiligungsvorschriften in Bund und Ländern konzeptionell besser aufeinander abstimmen lassen. Arbeitnehmer dürfen nicht länger - je nach privater oder öffentlich-rechtlicher Organisation des Arbeitgebers - anders behandelt werden. Der Autor weist nach, dass die Harmonisierung in vielen Bereichen möglich und in der Praxis erstrebenswert ist.