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Über 90 % aller zum Schutzrecht angemeldeten Erfindungen gehen auf die Kreativität und den Erfindungsreichtum von Arbeitnehmern zurück. Die Bedeutung der Schutzrechtspositionen für die Wettbewerbsfähigkeit bis hin zur Bestimmung des Unternehmenswertes liegt auf der Hand. In Anerkennung dieser erfinderischen Leistungen sind deshalb die Vergütungsansprüche und deren Ermittlung für die Unternehmenspraxis von erheblicher Relevanz.
Der neue Praxisleitfaden des bekannten Autorenteams gibt zuverlässig Aufschluss über die grundlegenden Änderungen im Arbeitnehmererfindungsgesetz, über neueste
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Produktbeschreibung
Über 90 % aller zum Schutzrecht angemeldeten Erfindungen gehen auf die Kreativität und den Erfindungsreichtum von Arbeitnehmern zurück. Die Bedeutung der Schutzrechtspositionen für die Wettbewerbsfähigkeit bis hin zur Bestimmung des Unternehmenswertes liegt auf der Hand. In Anerkennung dieser erfinderischen Leistungen sind deshalb die Vergütungsansprüche und deren Ermittlung für die Unternehmenspraxis von erheblicher Relevanz.

Der neue Praxisleitfaden des bekannten Autorenteams gibt zuverlässig Aufschluss über die grundlegenden Änderungen im Arbeitnehmererfindungsgesetz, über neueste Entwicklungen in Rechtsprechung, Schiedsstellenpraxis und Schrifttum.

Arbeitnehmererfinder, Arbeitgeber, Bearbeiter, die für das betriebliche Vorschlagswesen zuständig sind, Verbände, Rechts- und Patentanwälte finden schnelle, praxisorientierte Antworten auf alle Fragen rund um das Arbeitnehmererfinderrecht. Profitieren Sie von der jahrzehntelangen Erfahrung der beiden Autoren, die Ihnen Entscheidungshilfe geben bei:

- Vergütung für Diensterfindungen

- Miterfinderschaft

- betrieblichem Vorschlagswesen

- Beteiligungsrechte des Betriebsrats

- freien Arbeitnehmererfindungen

- Verfahren bei Streitigkeiten Zahlreiche Muster für im Arbeitnehmererfinderrecht relevante Schriftwechsel stehen Ihnen als wertvolles Arbeitsmittel auch zum Download zur Verfügung.
Autorenporträt
Rechtsanwalt Professor Dr. Kurt Bartenbach und Dr. Franz-Eugen Volz stehen für Kompetenz in allen Fragen der Arbeitnehmererfindungen.