In der anwaltlichen Beratung ist die Kenntnis der Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien bei Vorliegen einer Diensterfindung, eines Verbesserungsvorschlages oder eines urheberrechtsfähigen Werkes unerlässlich.
Die jetzt vorliegende 3. Auflage
geht auf erste Rechtsprechung der Instanzgerichte zur ArbNErfG-Novelle ein
berücksichtigt die AGB-Kontrolle (Par. 305 ff BGB) und die diesbezügliche Rechtsprechung zum Erfinder- sowie zum Urheberrecht
kommentiert ganz neu die folgenden Vorschriften: Par. 6 (Inanspruchnahme), Par. 9 und 12 (Vergütung),Par.16 (Schutzrechtsaufgabe), Par.17 (Betriebsgeheimnis), Par. 22 (Unabdingbarkeit), Par. 23 (Unbilligkeit),Par. 25 (arbeitsrechtliche Verpflichtungen) sowie Par. 27 (Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung)berücksichtigt die wichtige Rechtsprechungsänderung beim Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers (BGH-Urteil vom 17.12.2009)
umfasst die Neubearbeitung des betrieblichen Vorschlagswesen (Anhang zu Par. 20)
enthält die neue DPMA-Schiedsstellenpraxis
beantwortet Fragen bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
In der dritten Auflage neu aufgenommen wurden weitere Musterformulare, die Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement der Bundesverwaltung von 2009 sowie das neue DPMA-Merkblatt für Patentanmelder (Fassung: 2013).
Die jetzt vorliegende 3. Auflage
geht auf erste Rechtsprechung der Instanzgerichte zur ArbNErfG-Novelle ein
berücksichtigt die AGB-Kontrolle (Par. 305 ff BGB) und die diesbezügliche Rechtsprechung zum Erfinder- sowie zum Urheberrecht
kommentiert ganz neu die folgenden Vorschriften: Par. 6 (Inanspruchnahme), Par. 9 und 12 (Vergütung),Par.16 (Schutzrechtsaufgabe), Par.17 (Betriebsgeheimnis), Par. 22 (Unabdingbarkeit), Par. 23 (Unbilligkeit),Par. 25 (arbeitsrechtliche Verpflichtungen) sowie Par. 27 (Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung)berücksichtigt die wichtige Rechtsprechungsänderung beim Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers (BGH-Urteil vom 17.12.2009)
umfasst die Neubearbeitung des betrieblichen Vorschlagswesen (Anhang zu Par. 20)
enthält die neue DPMA-Schiedsstellenpraxis
beantwortet Fragen bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
In der dritten Auflage neu aufgenommen wurden weitere Musterformulare, die Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement der Bundesverwaltung von 2009 sowie das neue DPMA-Merkblatt für Patentanmelder (Fassung: 2013).