Im Vorfeld der EU-Osterweiterung forderten
Deutschland und Österreich die Einschränkung der
Arbeitnehmerfreizügigkeit für die
Beitrittskandidaten. Die Europäische
Kommission plädierte in der Folge für eine
siebenjährige Übergangsfrist. Angesichts
des "Jahrhundertprojekts Osterweiterung"
interessiert, wie dieser Kompromissvorschlag seitens
der Wissenschaft und in der Öffentlichkeit
diskutiert wird: Welche widersprüchlichen
Rationalitäten kennzeichnen diesen
Diskurs zum Thema? Betrachtungen zum sensiblen
Bereich Arbeitnehmerfreizügigkeit aus der
historischen, sozioökonomischen, rechtlichen und
politischen Perspektive sollen die Komplexität der
Freizügigkeitsfrage veranschaulichen, die Situation
der Beitrittskandidaten am Beispiel Tschechien und
Ungarn beleuchten und Fragen wie folgt beantworten:
Sind die Migrationsängste der Österreicher
berechtigt und folglich (lange) Übergangsregeln
notwendig? Inwieweit lässt sich das Erfahrungswissen
aus der Süderweiterung auf die Osterweiterung
übertragen? Welche Vor- und Nachteile sind mit
Übergangsregeln verbunden? Inwieweit sind
Übergangsregeln mit dem Binnenmarktkonzept vereinbar?
Deutschland und Österreich die Einschränkung der
Arbeitnehmerfreizügigkeit für die
Beitrittskandidaten. Die Europäische
Kommission plädierte in der Folge für eine
siebenjährige Übergangsfrist. Angesichts
des "Jahrhundertprojekts Osterweiterung"
interessiert, wie dieser Kompromissvorschlag seitens
der Wissenschaft und in der Öffentlichkeit
diskutiert wird: Welche widersprüchlichen
Rationalitäten kennzeichnen diesen
Diskurs zum Thema? Betrachtungen zum sensiblen
Bereich Arbeitnehmerfreizügigkeit aus der
historischen, sozioökonomischen, rechtlichen und
politischen Perspektive sollen die Komplexität der
Freizügigkeitsfrage veranschaulichen, die Situation
der Beitrittskandidaten am Beispiel Tschechien und
Ungarn beleuchten und Fragen wie folgt beantworten:
Sind die Migrationsängste der Österreicher
berechtigt und folglich (lange) Übergangsregeln
notwendig? Inwieweit lässt sich das Erfahrungswissen
aus der Süderweiterung auf die Osterweiterung
übertragen? Welche Vor- und Nachteile sind mit
Übergangsregeln verbunden? Inwieweit sind
Übergangsregeln mit dem Binnenmarktkonzept vereinbar?