Diplomarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich VWL - Arbeitsmarktökonomik, Note: 1,3, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union wurde 1951 durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande als Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet um den Frieden im Europa zu sichern. Im Laufe der Zeit wurde die EU um zahlreiche Mitglieder erweitert.
Am 1. Mai 2004 nahm die EU, nach langen Verhandlungen, zehn weitere Beitrittsstaaten, darunter Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn sowie Malta und Zypern, auf. Die alten und die neuen EU-Staaten nutzten den Zusammenbruch des Ostblocks Ende der neunziger Jahre als große historische Chance für ein vereinigtes Europa.
Die größte Erweiterung der Europäischen Union war für alle Beteiligten eine große Herausforderung und brachte nicht nur Vorteile sondern auch Risiken für die beteiligten Länder. Vor dieser Vereinigung Europas wurden viele Diskussionen im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit, einer der Grundfreiheiten der EU-Bürger, geführt.
EU-Bürger genießen innerhalb der Europäischen Union vier Grundfreiheiten, unter anderem die Personenverkehrsfreiheit (Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit). Die Grundfreiheiten sind als primäres Recht durch alle Mitgliedstaaten anzuwenden. Vor allem Deutschland und Österreich forderten die Einführung von Übergangsfristen für die Arbeitnehmer aus den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten, um die Arbeitsmärkte vor einem Ansturm von Wanderarbeitnehmern aus diesen Ländern zu schützen. Die EU ist diesen Forderungen nachgekommen und führte bei der EU-Erweiterung 2004 Übergangsbestimmungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit ein.
Im Rahmen dieser Arbeit wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Deutschland und Polen analysiert. Ziel ist es, die Chancen und Risiken, welche die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Deutschland und Polen mit sich bringt, zu identifizieren, diese zu erläutern und Folgerungen/ Konsequenzen zu erörtern.
- Welche Potenziale sind bei der vollständigen Öffnung der Arbeitsmärkte zu finden?
- Was für Risiken birgt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für beide Länder?
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Am 1. Mai 2004 nahm die EU, nach langen Verhandlungen, zehn weitere Beitrittsstaaten, darunter Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn sowie Malta und Zypern, auf. Die alten und die neuen EU-Staaten nutzten den Zusammenbruch des Ostblocks Ende der neunziger Jahre als große historische Chance für ein vereinigtes Europa.
Die größte Erweiterung der Europäischen Union war für alle Beteiligten eine große Herausforderung und brachte nicht nur Vorteile sondern auch Risiken für die beteiligten Länder. Vor dieser Vereinigung Europas wurden viele Diskussionen im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit, einer der Grundfreiheiten der EU-Bürger, geführt.
EU-Bürger genießen innerhalb der Europäischen Union vier Grundfreiheiten, unter anderem die Personenverkehrsfreiheit (Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit). Die Grundfreiheiten sind als primäres Recht durch alle Mitgliedstaaten anzuwenden. Vor allem Deutschland und Österreich forderten die Einführung von Übergangsfristen für die Arbeitnehmer aus den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten, um die Arbeitsmärkte vor einem Ansturm von Wanderarbeitnehmern aus diesen Ländern zu schützen. Die EU ist diesen Forderungen nachgekommen und führte bei der EU-Erweiterung 2004 Übergangsbestimmungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit ein.
Im Rahmen dieser Arbeit wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Deutschland und Polen analysiert. Ziel ist es, die Chancen und Risiken, welche die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Deutschland und Polen mit sich bringt, zu identifizieren, diese zu erläutern und Folgerungen/ Konsequenzen zu erörtern.
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