Vor dem Hintergrund, dass Gesellschaftsorgane im deutschen Recht bislang überwiegend nicht als Arbeitnehmer gelten, untersucht die Arbeit die Auswirkungen der Danosa-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 11.11.2010 auf die Anwendung des nationalen Arbeitsrechts bei geschäftsführenden Organmitgliedern. Im Fokus steht dabei zum einen die Frage, für welche Organmitglieder sich ausgehend von den vom EuGH aufgestellten Kriterien, nach denen auch Mitglieder der Unternehmensleitung Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts sein können, Konsequenzen ergeben. Im Zentrum steht hierbei der GmbH-Geschäftsführer. Zum anderen werden anhand der verschiedenen EU-Richtlinien die Auswirkungen der EuGH-Vorgaben auf die konkrete Anwendung der nationalen arbeitsrechtlichen Vorschriften auf diesen Personenkreis untersucht. Den Schwerpunkt bilden hier die Mutterschutzrichtlinie sowie die verschiedenen Gleichbehandlungsrichtlinien. Abgeschlossen wird die Untersuchung durch kurze Überlegungen zu einer möglichen Anpassung des Arbeitnehmerstatus des GmbH-Geschäftsführers im nationalen Recht sowie zum Korrekturbedarf der nationalen Rechtsprechung.