Als Reaktion auf den Ruf der Wirtschaft nach weiterer Flexibilisierung ist der aktuelle Arbeitsmarkt geprägt durch die zunehmende Bereitstellung von Arbeitsleistung jenseits des klassischen zweiseitigen Arbeitsverhältnisses. Ein Instrument dieser Flexibilisierung ist die Beschäftigung im Wege der Arbeitnehmerüberlassung, deren rechtlicher Rahmen im AÜG nur unvollständig geregelt ist. Die Autorin beschäftigt sich mit der allgemein-schuldrechtlichen Einbettung des der Arbeitnehmerüberlassung zugrundeliegenden komplexen Dreiecksverhältnisses zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher. Weiterhin erkennt die Autorin einen Reformbedarf bezüglich der Regelung der Rechtsfolgen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung und entwickelt einen umfassenden Vorschlag zur gesetzlichen Neuregelung.