"Shareconomy" - eine vielversprechende Avantgarde der heutigen Gesellschaft. Neben Booksharing, Jobsharing und Carsharing gehört ebenfalls das Teilen von Humankapital zum aufstrebenden Trend. Der von Harvard-Ökonom Martin Weitzman geprägte Begriff beschreibt die wirtschaftliche Effizienz des Phänomens des Teilens unter Marktteilnehmern. Die damit verbundende Möglichkeit der Kostenminimierung und der weitgehend unverbindlichen Nutzung von benötigten Ressourcen sind dabei anreizende Aspekte. Wirtschaftsunternehmen machen von dieser Konstruktion mehr und mehr Gebrauch, indem sie ihr bereits vorhandenes Potential an Arbeitnehmern innerhalb des eigenen Unternehmens oder mit anderen Unternehmen teilen, um gemeinsam davon zu profitieren. Eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter weltweit innerhalb von Konzerngrenzen einzusetzen, stellt die Arbeitnehmerüberlassung dar. Unternehmen versprechen sich durch die Nutzung dieser modernen Arbeitsform mehr Flexibilität und Handlungsspielraum beim Mitarbeitereinsatz. Um diese Form des flexiblen Arbeitnehmereinsatzes von bürokratischen Hürden zu befreien und dessen Umsetzung zu vereinfachen, wurde vom deutschen Gesetzgeber das sogenannte Konzernprivileg geschaffen. Zur Anwendung kommt dieses jedoch nur, wenn dessen Voraussetzungen kumulativ vorliegen.