Spionage, Überwachung und verdeckte Videoaufzeichnungen sind in der heutigen Zeit nicht mehr den internationalen Geheimdiensten wie CIA, BND oder MI6 vorbehalten. Durch die ständige technische Weiterentwicklung und günstige Massenproduktion der Geräte ist es heute jeder Privatperson und damit auch jedem Arbeitgeber möglich, auf eigene Faust Überwachungsmaßnahmen im eigenen Betrieb durchzuführen. Doch wie weit darf ein Arbeitgeber gehen und welche Rechte haben die Arbeitnehmer? Marc Wolkerseder gibt einen Überblick, welche Gründe für eine Überwachung in Frage kommen, welche technischen Maßnahmen möglich sind und welche durch das Datenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz und das Grundgesetz bestehenden Grenzen zu beachten sind.