Nicht zuletzt aufgrund der Sachzwänge des Arbeitsmarktes ist seit geraumer Zeit eine zunehmende Flexibilisierung der persönlichen Lebensarbeitszeit der Arbeitnehmer zu beobachten. Das lebenslange Vollzeitarbeitsverhältnis bei einem einzigen Arbeitgeber tritt immer mehr in den Hintergrund. Dieser Strukturwandel in der Erwerbslandschaft begünstigt auch die parallele Ausübung von mehr als einem Arbeitsverhältnis. Das geltende Arbeits- und Sozialrecht berücksichtigt die Ausübung solcher Zweitarbeitsverhältnisse jedoch oftmals nur unzureichend. So fehlen bislang beispielsweise gesetzliche Regelungen zur Berücksichtigungsfähigkeit von Zweitarbeitsverhältnissen im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung oder des allgemeinen Teilzeitanspruchs. Die vorliegende Arbeit bemüht sich, vorhandene Regelungslücken und -defizite aufzuzeigen und die hieraus resultierenden Probleme einer für die jeweiligen Arbeitsvertragsparteien angemessenen Lösung zuzuführen.