Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ist ein deutsches Gesetz, das die Verfahrensregeln für Arbeitsgerichte festlegt. Es regelt die Zuständigkeit, das Verfahren und die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.Das Gesetz besteht aus drei Teilen: Teil 1 enthält allgemeine Bestimmungen, Teil 2 befasst sich mit dem Verfahren vor den Arbeitsgerichten und Teil 3 regelt die Vollstreckung von Urteilen und Beschlüssen.Zu den arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden können, gehören beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten um Lohn- und Gehaltszahlungen sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen.Das ArbGG ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von großer Bedeutung, da es ihnen die Möglichkeit gibt, arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor einem spezialisierten Gericht auszutragen.