Besondere Aufmerksamkeit widmet dieser Kommentar den Eigentümlichkeiten des Arbeitsgerichtsprozesses, die ihn vom normalen Zivilprozess unterscheiden und nicht allen Beteiligten als selbstverständlich bekannt sind.
Breiten Raum nehmen daher folgende Darstellungen ein:
- die Vorschriften über die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit
- die Besonderheiten im Kosten- und Streitwertrecht
- das Güteverfahren und die Befugnisse des Vorsitzenden
- die Beweisaufnahme
- die Beschleunigung des Verfahrens
- die Besonderheiten des Rechtsmittelverfahrens, insbesondere die Zulassung der Berufung und die Nichtzulassungsbeschwerde
- die Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Urteilen.
Obwohl für allgemeine zivilprozessuale Einzelfragen naturgemäß auf die Kommentare zur ZPO verwiesen werden muss, gibt das Werk auch insoweit eine in sich geschlossene Darstellung der jeweiligen Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes. Dieses bietet in den meisten Fällen eine Beantwortung auch der speziellen Frage und macht vor allem deren Zusammenhang mit dem Zivilprozessrecht deutlich.
Die Kommentierung des Beschlussverfahrens berücksichtigt die Änderungen des § 2a durch das SE- und SCE-Beteiligungsgesetz und des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich des neuen § 92 b und aktualisiert die Nachweise in Rechtsprechung und Schrifttum.
Neuregelung des Zugangs zum Bundesarbeitsgericht durch:
- Neuregelung des Rechts der Nichtzulassungsbeschwerde
- Beschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- Beschwerde wegen eines absoluten Revisionsgrundes
- Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage nicht mehr beschränkt auf wenige privilegierte Rechtsgebiete
- Sofortige Beschwerde wegen Nichtabsetzung des LAG-Urteils binnen fünf Monaten nach Verkündung.
Die Zivilprozessreformgesetze einschließlich des 2. Justizmodernisierungsgesetzes und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind nach dem neuesten Gesetzesstand eingearbeitet. Die beabsichtigten Änderungen durch den Regierungsentwurf zum Rechtsdienstleistungsgesetz werden bereits in die Erläuterungen einbezogen. Ebenfalls enthalten ist ein Ausblick auf Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze mit Inkrafttreten im Jahr 2008. Literatur und Rechtsprechung sind bis Mai 2007 berücksichtigt.
Rezension:
„(...) Der Kommentar von Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ist für die praktische Arbeit ein unentbehrlicher Ratgeber und uneingeschränkt zu empfehlen."
Hansjörg Berrisch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in: Fachanwalt Arbeitsrecht, 12/2006, zur 5. Auflage 2006
„(...) Der Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz ist damit als unverzichtbares Hifsmittel für alle mit dem Arbeitsrecht befassten Tätigkeiten – egal ob in Rechtsprechung, Rechtsberatung, Verband oder Unternehmen – zu empfehlen."
Rainer Huke, in: Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen, 4/2006, zur 5. Auflage 2004
„(...) Aktualität und Tiefe der Erläuterungen zeichnen den Kommentar von Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge aus. Diese Vorzüge machen das Werk zum unentbehrlichen Hilfsmittel für jeden, der sich als Praktiker oder als Wissenschaftler mit dem Arbeitsgerichtsprozess befasst."
Professor Dr. Klaus Schreiber, in: Recht der Arbeit, Heft 6/2005, zur 5. Auflage
„(...) Diese wenigen Einzelheiten zeigen Sorgfalt und Tiefgang der Erläuterungen auf, diese enthalten zugleich auch regelmäßig Verfahrenshinweise zur Lösung auftretender praktischer Probleme. Kurz: Hier liegt ein Kommentar mit wissenschaftlicher Grundlegung und praktischem Bezug vor. Erfahrungen und Wissen sind zu einem ausgezeichneten Erläuterungswerk verbunden, das jedem zu empfehlen ist, der Streitigkeiten nach dem Arbeitsgerichtsgesetz zu führen hat oder sich mit der Materie beschäftigt."
Professor Dr. Frank Bieler, in: Die Personalvertretung, 5/2005, zur 5. Auflage
„(...) Der „Germelmann" ist ein einziges überzeugendes Plädoyer für eine eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit. (...) er ist – kurz gesagt – das Standartwerk zum Arbeitsgerichtsverfahren."
Vors. Richter am LAG Dr. Wilfried Berkowsky, in: NJW, 49/2004, zur 5. Auflage
„(...) Insgesamt ist das Werk aufgrund seiner präzisen und praxisnahen Darstellung ein unverzichtbarer Ratgeber, um in der besonderen Rechtsmaterie des Arbeitsgerichtsprozess den Überblick zu bewahren. Zudem bürgt die Fachkompetenz der Autoren für eine zuverlässige und vielzitierte Kommentierung."
In: RdP- Recht der Personalpraxis, 09/ 2004, zur 5. Auflage
Expertenmeinung von Gerd Söpper, Personalleiter/Unternehmensberater, zur 5. Auflage:
Der Standardkommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz - "der Germelmann" - erschien nun in der 5. Auflage mit dem Gesetzesstand vom 1. Juli 2004. Eine Neuauflage war unter anderem erforderlich geworden wegen des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt sowie wegen Änderungen im materiellen Recht, die auf arbeitsgerichtliche Verfahren durchschlagen, und im Kostenrecht.
Formal ist das als Band VI der Reihe "Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht" veröffentlichte Werk in 4 Kapitel gegliedert: Dem Abdruck des Textes des Arbeitsgerichtsgesetzes im 1. Kapitel folgt als nächstes eine ausführliche Einleitung mit u. a. einer gesetzesgeschichtlichen Betrachtung, der Herausarbeitung der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und einem Überblick über ausländische Arbeitsgerichtsbarkeit. Daran schließt im 3. Kapitel die umfangreiche Kommentierung des Gesetzes in der bewährten Form Paragraf für Paragraf mit zahlreichen Randziffern an. Zum Abschluss werden als Anhang das Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 und die Gebührentabelle zu § 34 des Gerichtskostengesetzes gezeigt. Ein umfassendes Sachregister beendet das Buch.
Ausführliche Texte zu allen Paragrafen (das Buch hat insgesamt 1609 Seiten) machen den Hauptteil des Werks, den Kommentar, zu einer hervorragenden Arbeitshilfe. Im arbeitsrechtlichen Verfahren auftauchende Fragen werden gewohnt tiefgehend und ausgewogen beantwortet. Der positive Eindruck wird verstärkt durch die doch weitreichenden Hinweise auf Zusammenhänge zwischen Arbeitsgerichtsgesetz und ZPO, obwohl im Vorwort zur 1. Auflage des Kommentars (erschienen 1990) erwähnt wird, eigentlich könne "ein Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz nicht gleichzeitig auch ein Kommentar zu den ... Vorschriften der Zivilprozessordnung sein".
Fast jedem Paragrafen ist ein Schrifttumsverzeichnis - teilweise sehr ausführlich - vorangestellt. Die Einleitung enthält in Teil B als eigenen Abschnitt eine sehr große Zahl von Hinweisen sowohl zu historischer als auch aktueller Literatur zum arbeitsgerichtlichen Verfahren. Auch zu angrenzenden Gebieten geben die Autoren Hinweise zum Schrifttum. Wichtige Rechtsprechung wird im Text jeweils an den entsprechenden Stellen genannt. Dies zusammen ermöglicht Interessierten auch eine noch weiter gehende Recherche.
Für Studenten, für interessierte Praktiker im Personalbereich und natürlich für arbeitsrechtlich tätige Juristen ist dieses Buch ein gründlich gearbeitetes Standardwerk, das mit seiner bewährten Kommentierung für die Arbeit in und mit der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zu missen ist.
Rezension:
‘(...) Den Autoren ist es in ausgezeichneter Weise gelungen, die einzelnen Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes verständlich und übersichtlich zu kommentieren. Rechtsprechung und Literatur sind umfassend verarbeitet und bis Dezember 2001 berücksichtigt. Das Werk ist von hohem praktischen Nutzen, jedoch auch für diejenigen geeignet, die sich wissenschaftlich mit dem Arbeitsgerichtsverfahren befassen. Die Anschaffung des Werkes ist jedem, der sich mit arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigt, uneingeschränkt zu empfehlen.’
Hansjörg Berrisch, in: Fachanwalt Arbeitsrecht 10/2002, zur 4. Auflage
‘ (...) Mit der 4. Auflage hat der ‘Germelmann’ seine Stellung als unentbehrlicher Standardkommentar für den Praktiker im Arbeitsrecht weiter ausgebaut.’
Martin Quecke, Vors. Richter am LAG, Halle, in: NZA 13/ 2003, zur 4. Auflage
‘(...) Mit dem Kommentar von Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge zum ArbGG liegt ein Werk vor, das uneingeschränkt auf der Höhe der Zeit ist. Wer sich mit Problemen des ArbGG ernsthaft zu beschäftigen hat, kommt nicht daran vorbei, den ‘Germelmann/ Matthes/ Prütting/ Müller-Glöge’ zu Rate zu ziehen. Der Ertrag wird - dessen kann sich der Benutzer gewiß sein - groß sein.’
Prof. Dr. Sigurd Littbarski, in: EUROPA kompakt 12/2002, zur 4. Auflage
Breiten Raum nehmen daher folgende Darstellungen ein:
- die Vorschriften über die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit
- die Besonderheiten im Kosten- und Streitwertrecht
- das Güteverfahren und die Befugnisse des Vorsitzenden
- die Beweisaufnahme
- die Beschleunigung des Verfahrens
- die Besonderheiten des Rechtsmittelverfahrens, insbesondere die Zulassung der Berufung und die Nichtzulassungsbeschwerde
- die Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Urteilen.
Obwohl für allgemeine zivilprozessuale Einzelfragen naturgemäß auf die Kommentare zur ZPO verwiesen werden muss, gibt das Werk auch insoweit eine in sich geschlossene Darstellung der jeweiligen Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes. Dieses bietet in den meisten Fällen eine Beantwortung auch der speziellen Frage und macht vor allem deren Zusammenhang mit dem Zivilprozessrecht deutlich.
Die Kommentierung des Beschlussverfahrens berücksichtigt die Änderungen des § 2a durch das SE- und SCE-Beteiligungsgesetz und des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich des neuen § 92 b und aktualisiert die Nachweise in Rechtsprechung und Schrifttum.
Neuregelung des Zugangs zum Bundesarbeitsgericht durch:
- Neuregelung des Rechts der Nichtzulassungsbeschwerde
- Beschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- Beschwerde wegen eines absoluten Revisionsgrundes
- Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage nicht mehr beschränkt auf wenige privilegierte Rechtsgebiete
- Sofortige Beschwerde wegen Nichtabsetzung des LAG-Urteils binnen fünf Monaten nach Verkündung.
Die Zivilprozessreformgesetze einschließlich des 2. Justizmodernisierungsgesetzes und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind nach dem neuesten Gesetzesstand eingearbeitet. Die beabsichtigten Änderungen durch den Regierungsentwurf zum Rechtsdienstleistungsgesetz werden bereits in die Erläuterungen einbezogen. Ebenfalls enthalten ist ein Ausblick auf Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze mit Inkrafttreten im Jahr 2008. Literatur und Rechtsprechung sind bis Mai 2007 berücksichtigt.
Rezension:
„(...) Der Kommentar von Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ist für die praktische Arbeit ein unentbehrlicher Ratgeber und uneingeschränkt zu empfehlen."
Hansjörg Berrisch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in: Fachanwalt Arbeitsrecht, 12/2006, zur 5. Auflage 2006
„(...) Der Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz ist damit als unverzichtbares Hifsmittel für alle mit dem Arbeitsrecht befassten Tätigkeiten – egal ob in Rechtsprechung, Rechtsberatung, Verband oder Unternehmen – zu empfehlen."
Rainer Huke, in: Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen, 4/2006, zur 5. Auflage 2004
„(...) Aktualität und Tiefe der Erläuterungen zeichnen den Kommentar von Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge aus. Diese Vorzüge machen das Werk zum unentbehrlichen Hilfsmittel für jeden, der sich als Praktiker oder als Wissenschaftler mit dem Arbeitsgerichtsprozess befasst."
Professor Dr. Klaus Schreiber, in: Recht der Arbeit, Heft 6/2005, zur 5. Auflage
„(...) Diese wenigen Einzelheiten zeigen Sorgfalt und Tiefgang der Erläuterungen auf, diese enthalten zugleich auch regelmäßig Verfahrenshinweise zur Lösung auftretender praktischer Probleme. Kurz: Hier liegt ein Kommentar mit wissenschaftlicher Grundlegung und praktischem Bezug vor. Erfahrungen und Wissen sind zu einem ausgezeichneten Erläuterungswerk verbunden, das jedem zu empfehlen ist, der Streitigkeiten nach dem Arbeitsgerichtsgesetz zu führen hat oder sich mit der Materie beschäftigt."
Professor Dr. Frank Bieler, in: Die Personalvertretung, 5/2005, zur 5. Auflage
„(...) Der „Germelmann" ist ein einziges überzeugendes Plädoyer für eine eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit. (...) er ist – kurz gesagt – das Standartwerk zum Arbeitsgerichtsverfahren."
Vors. Richter am LAG Dr. Wilfried Berkowsky, in: NJW, 49/2004, zur 5. Auflage
„(...) Insgesamt ist das Werk aufgrund seiner präzisen und praxisnahen Darstellung ein unverzichtbarer Ratgeber, um in der besonderen Rechtsmaterie des Arbeitsgerichtsprozess den Überblick zu bewahren. Zudem bürgt die Fachkompetenz der Autoren für eine zuverlässige und vielzitierte Kommentierung."
In: RdP- Recht der Personalpraxis, 09/ 2004, zur 5. Auflage
Expertenmeinung von Gerd Söpper, Personalleiter/Unternehmensberater, zur 5. Auflage:
Der Standardkommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz - "der Germelmann" - erschien nun in der 5. Auflage mit dem Gesetzesstand vom 1. Juli 2004. Eine Neuauflage war unter anderem erforderlich geworden wegen des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt sowie wegen Änderungen im materiellen Recht, die auf arbeitsgerichtliche Verfahren durchschlagen, und im Kostenrecht.
Formal ist das als Band VI der Reihe "Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht" veröffentlichte Werk in 4 Kapitel gegliedert: Dem Abdruck des Textes des Arbeitsgerichtsgesetzes im 1. Kapitel folgt als nächstes eine ausführliche Einleitung mit u. a. einer gesetzesgeschichtlichen Betrachtung, der Herausarbeitung der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und einem Überblick über ausländische Arbeitsgerichtsbarkeit. Daran schließt im 3. Kapitel die umfangreiche Kommentierung des Gesetzes in der bewährten Form Paragraf für Paragraf mit zahlreichen Randziffern an. Zum Abschluss werden als Anhang das Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 und die Gebührentabelle zu § 34 des Gerichtskostengesetzes gezeigt. Ein umfassendes Sachregister beendet das Buch.
Ausführliche Texte zu allen Paragrafen (das Buch hat insgesamt 1609 Seiten) machen den Hauptteil des Werks, den Kommentar, zu einer hervorragenden Arbeitshilfe. Im arbeitsrechtlichen Verfahren auftauchende Fragen werden gewohnt tiefgehend und ausgewogen beantwortet. Der positive Eindruck wird verstärkt durch die doch weitreichenden Hinweise auf Zusammenhänge zwischen Arbeitsgerichtsgesetz und ZPO, obwohl im Vorwort zur 1. Auflage des Kommentars (erschienen 1990) erwähnt wird, eigentlich könne "ein Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz nicht gleichzeitig auch ein Kommentar zu den ... Vorschriften der Zivilprozessordnung sein".
Fast jedem Paragrafen ist ein Schrifttumsverzeichnis - teilweise sehr ausführlich - vorangestellt. Die Einleitung enthält in Teil B als eigenen Abschnitt eine sehr große Zahl von Hinweisen sowohl zu historischer als auch aktueller Literatur zum arbeitsgerichtlichen Verfahren. Auch zu angrenzenden Gebieten geben die Autoren Hinweise zum Schrifttum. Wichtige Rechtsprechung wird im Text jeweils an den entsprechenden Stellen genannt. Dies zusammen ermöglicht Interessierten auch eine noch weiter gehende Recherche.
Für Studenten, für interessierte Praktiker im Personalbereich und natürlich für arbeitsrechtlich tätige Juristen ist dieses Buch ein gründlich gearbeitetes Standardwerk, das mit seiner bewährten Kommentierung für die Arbeit in und mit der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zu missen ist.
Rezension:
‘(...) Den Autoren ist es in ausgezeichneter Weise gelungen, die einzelnen Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes verständlich und übersichtlich zu kommentieren. Rechtsprechung und Literatur sind umfassend verarbeitet und bis Dezember 2001 berücksichtigt. Das Werk ist von hohem praktischen Nutzen, jedoch auch für diejenigen geeignet, die sich wissenschaftlich mit dem Arbeitsgerichtsverfahren befassen. Die Anschaffung des Werkes ist jedem, der sich mit arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigt, uneingeschränkt zu empfehlen.’
Hansjörg Berrisch, in: Fachanwalt Arbeitsrecht 10/2002, zur 4. Auflage
‘ (...) Mit der 4. Auflage hat der ‘Germelmann’ seine Stellung als unentbehrlicher Standardkommentar für den Praktiker im Arbeitsrecht weiter ausgebaut.’
Martin Quecke, Vors. Richter am LAG, Halle, in: NZA 13/ 2003, zur 4. Auflage
‘(...) Mit dem Kommentar von Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge zum ArbGG liegt ein Werk vor, das uneingeschränkt auf der Höhe der Zeit ist. Wer sich mit Problemen des ArbGG ernsthaft zu beschäftigen hat, kommt nicht daran vorbei, den ‘Germelmann/ Matthes/ Prütting/ Müller-Glöge’ zu Rate zu ziehen. Der Ertrag wird - dessen kann sich der Benutzer gewiß sein - groß sein.’
Prof. Dr. Sigurd Littbarski, in: EUROPA kompakt 12/2002, zur 4. Auflage