Die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Menschen mit und ohne Behinderung sind hiernach gleich zu behandeln und nach dem Gesetz gleichgestellt. Das Grundgesetz legt dies in Artikel 3 fest. Dieser sagt aus, dass alle Menschen gleich sind (vgl. Art. 3 Abs.1 Grundgesetz) und niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (vgl. Art 3 Abs. 3 Grundgesetz). Um Gleichstellung in vollem Umfang zu erreichen, ist eine umfassende Integration jedes Menschen in die Gesellschaft nötig. Es bedeutet, in allen Bereichen des Lebens an ihr teilzuhaben. Arbeit macht dabei einen wichtigen Teil des Lebens aus. Davon ausgeschlossen zu sein hat zur Folge, auf einen essentiellen Teil des Lebens in der Gesellschaft verzichten zu müssen. Der soziale Status, die finanziellen Mittel und das Selbstwertgefühl sind nur einige Aspekte, die darunter leiden. Für Menschen mit einer Behinderung stellt dies eine doppelte Belastung dar. Auf der einen Seite müssen sie mit dem Stigma ihrer Behinderung leben, auf der anderen Seite mit den Konsequenzen, die aus Arbeitslosigkeit oder dem Arbeitsplatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen resultieren." Das Supported Employment (Unterstützte Beschäftigung) ist eine Möglickeit, für Menschen mit einer Behinderung - wie zum Beispiel dem Asperger Syndrom - diese Teilhabe zu erfahren.