20 Jahre Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung! Der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ist ein spannender Kompromiss zwischen den widersprüchlichen Interessen der Überlasser, Zeitarbeiter_innen, Stammarbeiter_innen und Beschäftiger (Kunden). Er enthält zahlreiche neue und viele außergewöhnliche Bestimmungen: Die (teilweise) Angleichung des Kündigungsrechtes an jenes der Angestellten, samt der Zusammenrechnung von Arbeitsverhältnissen bis zu einer Unterbrechungsdauer von zwölf Monaten dafür;Kollektivvertraglichen Kündigungsschutz;bezahlte Freistellung für Weiterbildung;Bezahlung über KV bei Einsätzen in Hochlohnbranchen und vieles mehr! Neben der Diskussion einschlägiger Rechtsfragen stehen im Kommentar vor allem Tipps und Hilfen für Praktiker_innen im Vordergrund. Ein wichtiges Nachschlagewerk für jeden Betriebsrat ebenso wie für Personalverantwortliche!